13.09.2021 - 1 Eröffnung der Sitzung

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Beratung

OB Schranz eröffnet die 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) in der Wahlperiode 2020/2025 und begrüßt alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen, unter ihnen die Vertreterin der örtlichen Medien und die anwesenden Gäste. Beig. Motschull sowie die Vorsitzende des Integrationsrates, Frau Erdas, und die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Oberhausen, Frau Costecki, nehmen nicht an der Sitzung teil. Ebenfalls abwesend ist der Stadtv. Horn, der dem HFA als beratendes Mitglied angehört.

 

Vor Sitzungsbeginn weist OB Schranz auf die im Rahmen der Corona-Pandemie für diese Veranstaltung geltenden besonderen Regeln hin: Am 20. August ist eine vollständig neugefasste Corona-Schutzverordnung des Landes NRW in Kraft getreten. Sie galt zunächst bis einschließlich Freitag, 17. September 2021 und wurde am Samstag, 11. September 2021, erneut aktualisiert. Die somit getroffenen Regelungen bleiben zunächst bis einschließlich Freitag, 8. Oktober 2021, in Kraft.

 

Der Infektionsschutz orientiert sich nun nicht mehr an den bisherigen vier Inzidenzstufen, sondern knüpft an individuelle Anforderungen für die Teilnehmer/innen durch den Nachweis einer bereits bestehenden Immunität (Genesung oder vollständige Impfung) oder eines aktuellen Tests (3G-Regel) an. Neue Leitindikatoren zur Bewertung des Infektionsgeschehens sind neben der 7-Tage-Inzidenz die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Fälle von Corona-Patienten im Krankenhaus pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen) und die Auslastung der Intensivbetten.

 

Auf dieser Grundlage sind sämtliche Ausschussmitglieder, Verwaltungsmitarbeiter und die teilnehmende Öffentlichkeit beim Zutritt in die Halle durch das Personal der Luise-Albertz-Halle einer Nachweiskontrolle gem. § 4 CoronaSchVO unterzogen worden. Entsprechende Informationen waren den Mitgliedern des HFA im Vorfeld der Sitzung mit der Einladung zugesandt worden.

 

Obwohl die neue CoronaSchVO weder eine Abstands- noch eine Maskenpflicht vorsieht, gab es im Ältestenrat am 30. August 2021 eine Verständigung darüber, dass bei Gremiensitzungen in Innenräumen auch weiterhin Masken getragen und Abstände eingehalten werden sollen. Die Schutzmaske darf allerdings nicht nur bei Redebeiträgen, sondern auch am Sitzplatz abgenommen werden.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl anwesend ist. Anwesend sind 21 stimmberechtigte Ausschussmitglieder und der Oberbürgermeister. Damit ist der Ausschuss beschlussfähig.

 

Die Einladung ist den Mitgliedern am 03.09.2021 form- und fristgerecht zugeleitet worden.

 

Zu TOP I/2 und II/1 "Berichte aus den Dezernaten" liegen weder für den öffentlichen noch für den nichtöffentlichen Teil Berichtswünsche vor.

 

Zu TOP I/3 „Sachstand Stadtentwicklungsprojekte" im öffentlichen Teil liegt ebenfalls kein Berichtswunsch vor.

 

Am 6. September 2021 wurde die Drucksache B/17/1088-01/Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Sanierung der Lehrschwimmbecken im Rahmen der Umsetzung des Klimaschutzprojektes „Digitalisierung als Schlüssel zum Klimaschutz - intelligentes Energiemanagement von Lehrschwimmbädern - Das Oberhausener Modell - DISKO" - hier: Auftragsvergabe Zimmerarbeiten Schillerschule im nichtöffentlichen Teil im Ratsinformationssystem nachträglich freigegeben. OB Schranz schlägt eine Beschlussfassung unter TOP 15 neu vor. Die nachfolgenden TOP verschieben sich entsprechend.

 

Die für den nichtöffentlichen Teil vorgesehene Vorlage „Ausbau der Liebknechtstraße von Martin-Luther-Straße bis Falkensteinstraße" mit der Drucksachen-Nr. B/17/0916-01 war in der Einladung im öffentlichen Teil unter TOP 26 gelistet. Im Ratsinformationssystem Allris war jedoch in der Bürgerinfo lediglich der Beratungsgegenstand zu sehen, nicht aber die Vorlage selbst. OB Schranz schlägt eine Beratung im nichtöffentlichen Teil unter dem TOP 16 neu vor. Die nachfolgenden TOP verschieben sich entsprechend.

 

Am 6. September 2021 ist mit der Drucksache A/17/1080-01/Luftfilteranlagen für Klassenräume der Jahrgangsstufen 1 bis 6 ein Antrag der LINKE.LISTE-Fraktion eingegangen. Aufgrund des Sachzusammenhangs schlägt OB Schranz eine Beratung unter TOP 11.1 vor.

 

OB Schranz stellt fest, dass es keine Anregungen oder Einwendungen zur geänderten Tagesordnung gibt.