01.07.2021 - 4 Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung zu...

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Beratung

Frau Rolf führt in das Thema ein. Sie betont, dass von dieser neuen Verordnung lediglich die Naturdenkmale im Innenbereich betroffen sind. Im Zusammenhang mit einer Änderung des Landschaftsplanes werden zu einem späteren Zeitpunkt auch die Naturdenkmale im Außenbereich neu bewertet.

 

Frau Rolf weist auf die Synopse hin. Dort sind die einzelnen Veränderungen gekennzeichnet. Der neue Satzungstext ist zudem ausführlicher als die alte Version. Aus der Liste der vorherigen Naturdenkmalverordnung sind insgesamt 9 Bäume/ Baumgruppen (15 Einzelexemplare) abgängig durch Tod oder Sturmereignisse. 5 Bäume werden durch die vorliegende Verordnung neu ausgewiesen. Alle vorgeschlagenen Bäume wurden durch entsprechende Fachgutachten u. a. hinsichtlich der Stand- und Bruchfestigkeit untersucht. Des Weiteren wurden Aussagen zur Naturdenkmalwürdigkeit getroffen. Eine Unterschutzstellung ist somit gerechtfertigt.

 

Herr Bodingbauer stellt anschließend anhand von Karten und Bildern die einzelnen Bäume vor.

 

In der anschließenden Fragerunde spricht Herr Bandel das auf einem Garagenhof an der Beeckstraße stehende Naturdenkmal 17.1 an und bittet um den aktuellen Sachstand. Frau Rolf erwähnt die im damaligen Bauverfahren getroffenen Regelungen zum Schutz der Esskastanie während und nach der Bauphase. Herr Bodingbauer ergänzt, dass für dieses Naturdenkmal zusätzliche Kontrollen durchgeführt und keine Beeinträchtigungen festgestellt wurden. Der Baum weist zurzeit die höchste Vitalitätsstufe auf.

 

Auf Nachfrage von Herrn Depping zu einem Naturdenkmal (Pappel) an der Sühlstraße erläutert Frau Rolf, dass sich dieser Baum im Außenbereich befindet und daher nicht in der neuen Naturdenkmalverordnung aufgeführt wird. Dieses Naturdenkmal ist über den Landschaftsplan geschützt. Herr Bahne ergänzt, dass von den ehemals 2 Pappeln inzwischen ein Baum gefällt werden musste.

 

Frau Schiemanowski stellt fest, dass gegenüber der vorherigen Verordnung die Anzahl der naturdenkmalwürdigen Objekte abgenommen hat und führt diese Entwicklung möglicherweise auf den Klimawandel zurück.

 

Der Beirat nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

 

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Anlagen zur Vorlage