02.02.2021 - 1 Haushaltssanierungsplan 2021 ff.
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Gremium:
- Integrationsrat
- Datum:
- Di., 02.02.2021
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Finanzen
- Bearbeitung:
- Angelina Montemurro
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Vors. Erdas begrüßt den 1. Beigeordneten und Stadtkämmerer Tsalastras zum TOP.
Beig. Tsalastras berichtet über die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die finanzielle Situation der Stadt Oberhausen, insbesondere hinsichtlich der Folgen für den Haushalt und Haushaltssanierungsplan. Generell stelle die Pandemie die Stadt in eine äußert schwierige Lage. Die Steuererträge seien infolge der Pandemie massiv zurückgegangen. So habe die Stadt im Jahr 2020 insgesamt rund 42 Mio. Euro weniger Gewerbesteuern als geplant eingenommen. Dies entspricht fast 40 Prozent der gesamten Gewerbesteuern. Bei einem Gesamthaushalt der Stadt Oberhausen von insgesamt rund 845 Mio. Euro sei dies eine riesige Herausforderung. Die Corona-Pandemie hat nicht nur direkte Auswirkungen, sondern wird auch die Folgejahre prägen. Der Haushalt werde sich nicht bessern, obwohl davon auszugehen ist, dass die wirtschaftlichen Leistungen wieder steigen werden. Denn auch die Kosten werden steigen. Die Finanzsituation vieler Ruhrgebietsstädte werde erneut schwieriger. Oberhausen sei davon besonders betroffen, da durch den Strukturwandel hohe Altschulden auf der Stadt lasten. Durch diese bestehenden Schulden gebe es keinen Puffer, keine Möglichkeiten für Konsolidierungsmaßnahmen oder Einsparungen. Die Krise infolge der Corona-Pandemie führe somit zu noch mehr Schulden.
Im Jahr 2020 habe der Haushalt dennoch funktioniert bzw. könne voraussichtlich mit der „Schwarzen Null" abgeschlossen werden, da mit Hilfe von Bund und Land 32,4 Mio. Euro erstattet werden konnten und auch der Stärkungspakt und weitere Programme einen Ausgleich bilden konnten. Im laufenden Haushaltsjahr 2021 fallen diese Leistungen allerdings weg. Die Neuverschuldung alleine für den Haushalt - also ohne Schulden für Investitionen etc. einzurechnen - betrage demnach bereits 75 Mio. Euro für 2021. Obwohl diese faktische Verschuldung besteht, sei durch Regelungen des Bundes bzw. Landes die Möglichkeit gegeben, die Neuverschuldung nicht mitzurechnen und somit eine fiktive „Schwarze Null" zu gewährleisten. Dadurch bleibe die Stadt Oberhausen im Haushaltsjahr 2021 trotz faktischer enormer Neuverschuldung handlungsfähig, das heißt alle Regelleistungen und geplanten Maßnahmen für Oberhausener Bürger*innen können durchgeführt werden. Auch der Integrationsrat kann somit seine Aktivitäten in den verschiedenen Handlungsfeldern wie geplant fortführen. Für das Haushaltsjahr 2022 gebe es jedoch keine Hinweise auf Unterstützungen. Das Land NRW habe sich dahingehend bislang nicht positioniert, weswegen auch keine fundierte Prognose gegeben werden könne. Beig. Tsalastras vermutet jedoch, dass die Situation noch schwieriger wird und die Stadt vor weitere Herausforderungen stellen wird.
Frau Pollara-Gennaro erkundigt sich, wie es um EU-Mittel zur Unterstützung stehe und ob darauf gehofft werde könne, dass dadurch Abhilfe geschaffen werden könne. Beig. Tsalastras erläutert, dass es sich bei den EU-Mitteln, die als Finanzierungshilfen in Deutschland fließen, vor allem um sogenannte „Strukturhilfemittel" handelt, die für spezifische Projekte und Programme vorgesehen sind. Die EU-Mittel fließen somit nicht direkt in die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen. Die genaue Höhe dieser Mittel sei ebenfalls nicht leicht zu beziffern, da die geförderten Projekte und Maßnahmen zumeist von Bund, Land und EU kofinanziert seien. Von daher sei nicht davon auszugehen, dass über solche EU-Mittel Abhilfe für den Haushalt geschaffen werden könne.
Weitere Rückfragen werden nicht geäußert. Vors. Erdas bedankt sich beim Beig. Tsalastras und beendet den TOP.
Anlagen zur Vorlage
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