28.06.2021 - 9 Sachstandsbericht und Beschluss über die Verwen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Sitzung:
-
2. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 28.06.2021
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Dezernat 1 / Finanzen und Kultur
- Bearbeitung:
- Cigdem Aksoy
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Stadtv. Krey macht darauf aufmerksam, dass in der Sitzung des HFA am 03.05.2021, der aufgrund einer Delegierung gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW anstelle des Rates getagt hat, über ein Vier-Säulenmodell zur Corona-Förderung der Freizeit- und Tourismuswirtschaft aus Restmitteln gesprochen wurde, (City-Gutscheinsystem, Online-Erlebnis und Buchungsportal, Durchführung einer Marketingkampagne zur Förderung des Freizeit- und Tourismusstandortes Oberhausen und die Anpassung der Richtlinien zur Zweitförderung). Da die Verwaltungsvorlage nur Aussagen zu einer der vier Säulen macht, bittet er um Informationen zum Abarbeitungsstand der anderen drei Säulen.
OB Schranz wird die Frage in der nächsten Sitzung des Verwaltungsvorstandes thematisieren und eine Beantwortung in den zuständigen Gremien veranlassen.
Beschluss
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:
"1. Der Rat der Stadt beschließt keine weitere Förderrunde im Rahmen des Sofortprogramms Sonderförderung „Corona" der Stadt Oberhausen vorzunehmen.
2. In Ergänzung zum Beschluss des Rates vom 03.05.2021 beschließt der Rat der Stadt die verbleibenden Restmittel - welche über das Sofortprogramm Sonderförderung Corona nicht ausgeschöpft wurden und über deren Verwendung noch kein Beschluss erfolgt ist - für die Umsetzung folgender Maßnahmen in entsprechender Höhe zu verwenden:
- Entwicklung und Durchführung der Marketingkampagne zur Förderung des Freizeit- und Tourismusstandortes Oberhausen in Höhe von 194.000,- EUR
- Sicherstellung des Eigenanteils zum Förderprojekt „Kultursommer 2021" in Höhe von maximal 71.000,- EUR.
Entsprechende Haushaltsmittel stehen, aufgrund der Bildung einer Rückstellung, unter dem Auftrag 110001090102 - Sofortprogramm Sonderförderung Corona, Kostenart 531800 - Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche zur Verfügung."
