28.06.2021 - 19 Organisatorische Maßnahmen im Kindergartenjahr ...

Beschluss:
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"1. Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung von

- 10,0 Fachkraftstellen in Vollzeit bzw. einrichtungsorientiert in Teilzeit im Rahmen der Umsetzung der Novellierung des Kinderbildungsgesetzes,

- 0,5 Stellen für die Erweiterung der Kindertageseinrichtung Alsfeld (die Stelle ist in S8a + Zulage S8b TVöD SuE einzugruppieren)

- 1,0 Stellen für die Erweiterung der Kindertageseinrichtung Alsfeld (die Stelle ist in S4 TVöD SuE einzugruppieren)

- 1,0 Stellen für die Erweiterung der Kindertageseinrichtung Biefang (die Stelle ist in S8a + Zulage S8b TVöD SuE einzugruppieren)

- 1,5 Stellen für die Erweiterung der Kindertageseinrichtung Biefang (die Stellen sind in S4 TVöD SuE einzugruppieren)

- 0,5 Stellen für die Erweiterung der Kindertageseinrichtung Strickersweg (die Stelle ist in S8a + Zulage S8b TVöD SuE einzugruppieren).

 

2. Der Rat der Stadt beschließt für das Jahr 2021 die Leistungen der überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von ca. 391.000,00 EUR (ant. Personalkosten) im Deckungsring (D00000001) anzusetzen.

 

Deckungsvorschlag:

- Refinanzierung für zusätzliche 10,0 Fachkraftstellen Novellierung mit einer Landesförderung in Höhe von 40,2% der jeweiligen Kindpauschale, einer erhöhten Kindpauschale zuzüglich Basisleistungen (vorab nicht zu beziffern)

- Refinanzierung der 4,0 Stellen KTE Ackerstraße und KTE Biefang mit einer Landesförderung in Form von 40,2 % der jeweiligen Kindpauschale (vorab nicht zu beziffern)

- 100% Refinanzierung der 0,5 Stellen KTE Strickersweg im Rahmen der Bundesförderung (vorab nicht zu beziffern).

Verschlechterung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit."