28.06.2021 - 25.1 Bebauungsplan Nr. 754 - Poststraße / Schwartzst...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz weist darauf hin, dass die Vorlage mit der Drucksachen-Nr. B/17/0797-01 nach vollzogener Anhörung in der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen im Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss einstimmig zustimmend vorberaten worden ist.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt beschließt,

 

a) die Aufstellung eines Bebauungsplans für das im Plan des Bereichs 5-1 - Stadtplanung - vom 08.06.2021 umrandete und unter Punkt 1. der Begründung beschriebene Gebiet (Bebauungsplan Nr. 754);

 

Gesetzliche Grundlage: § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I, S. 1728)..

 

b) die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung (14-tägige Darlegung der Planung ohne Bürgerversammlung).

 

Gesetzliche Grundlage: § 3 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I, S. 1728), in Verbindung mit Ziffer 3.2 der vom Rat beschlossenen „Verfahrensgrundsätze für die vorgezogene Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung“ der Stadt Oberhausen."

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=5930&TOLFDNR=152852&selfaction=print