28.06.2021 - 12 Entscheidung über die Fortführung der Fördermaß...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz ruft zur gemeinsamen Beratung mit der Drucksache B/17/0702-01 den Änderungsantrag der SPD-Fraktion mit der Drucksachen-Nr. A/17/0907-01 auf.

Stadtv. Scherer nimmt zunächst Stellung zu der Vorlage der Verwaltung und begründet anschließend den Änderungsantrag der SPD-Fraktion.

OB Schranz weist die Gäste auf der Zuhörertribüne darauf hin, dass Meinungsäußerungen in Form von Plakaten nicht erlaubt sind und bittet darum, diese zu entfernen.

Stadtv. Osmann und Frau Stadt. Axt signalisieren Zustimmung zur Variante B des Beschlussvorschlages der Verwaltungsvorlage.

Nach Wortbeiträgen von Stadtv. Karacelik, Stadtv. Hoff und Stadtv. Noldus sowie dem Hinweis von Dez. Güldenzopf, dass die Bezirksregierung Düsseldorf auf erneute Nachfrage keine Fristverlängerung in Aussicht gestellt hat, lässt OB Schranz zuerst über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion und anschließend einzeln über die beiden Varianten A und B in der Verwaltungsvorlage abstimmen. Die Abstimmungsergebnisse sind bei den jeweiligen TOP hinterlegt.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - lehnt mit Mehrheit mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE GRÜNEN, der Gruppen BOB und FDP im Rat und der Stimme des Stadtv. Horn die Variante A des Beschlussvorschlages ab.

 

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - stimmt mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der AfD-Fraktion und der LINKE.LISTE-Fraktion der Variante B zu und fasst folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt:

 

Variante B:

 

Den Abschluss der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3, im Folgenden auch Lph 3) als Grundlage für eine erneute Förderantragstellung im Rahmen möglicherweise noch kommender Förderprogramme.

 

Position

Aufwand (in €)

Machbarkeitsstudie

40.000,00

Projektsteuerungsvertrag OGM (bis Übergang SBO)

83.300,00

Architekten-/Planungsleistungen

97.284,01

Rückzahlung bereits abgerufener Fördermittel

2.099.700,00

Zinsaufschlag Fördermittel

70.000,00

Gesamtkosten Variante B

2.390.284,01

 

Davon bereits geleistet:

Position

Aufwand (in €)

Machbarkeitsstudie

40.000,00

Projektsteuerungsvertrag OGM (bis Übergang SBO)

83.300,00

Architekten-/Planungsleistungen

42.147,32

Bisherige Kosten

165.447,32

 

Demnach entsteht ein Aufwand für die Stadt Oberhausen in Höhe von 2.224.836,69 €, wovon in 2021 Haushaltsmittel in Höhe von 1.250.040,00 € im Auftrag 510009020173 - Europakino Brückenschlag, Kostenarten 521163 - Aufwendungen für HOAI bzw. 531800 - Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche zur Verfügung stehen.

 

Durch die Inanspruchnahme der in 2020 gebildeten Rückstellung Nr. 131 in Höhe von 3.200.000,00 € ergeben sich keine Auswirkungen auf den Ergebnisplan.

 

Gleichwohl müssen Auszahlungsmittel im Finanzplan in Höhe von 974.796,69 € überplanmäßig bereitgestellt werden.

 

Deckungsvorschlag:

 

Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit."

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=5930&TOLFDNR=152841&selfaction=print