28.06.2021 - 25.2 Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz teilt mit, dass der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss die Vorlage mit der Drucksachen-Nr. B/17/0640-01 bei Enthaltung der Stimme der LINKE.LISTE-Fraktion einstimmig zustimmend vorberaten hat.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der LINKE.LISTE-Fraktion folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt gemäß den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes (ROG), des Landesplanungsgesetzes (LPlG NRW) und Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) jeweils in der geltenden Fassung die Änderungen des Regionalen Flächennutzungsplanes (RFNP):

1. 35 E: Pferdebahnstraße/Berthold-Beitz-Boulevard (ESSEN 51) nach vorangegangener Prüfung und Entscheidung über die im Verfahren abgegebenen und in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen.

2. 40 E: Bäuminghausstraße/Hövelstraße (Baggerübungsplatz) nach vorangegangener Prüfung und Entscheidung über die im Verfahren abgegebenen und in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen.

3. 43 E: Erbslöhstraße (neue Gesamtschule) nach vorangegangener Prüfung und Entscheidung über die im Verfahren abgegebenen und in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen.

Die Änderungen bestehen aus Plan, Textteil und beigefügter Begründung einschließlich Umweltbericht."