22.06.2021 - 9.1 Antrag der SPD-Fraktion im Rat gemäß § 2 der Ge...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Bandel weist darauf hin, dass Sozial-, Gleichstellungs- und Sportausschuss unter Berücksichtigung der Änderungen aus dem Änderungsantrag der FDP im Rat zum Punkt 3 des Beschlussvorschlages und mit Aufnahme der Änderungen aus dem Änderungsantrag von BOB im Rat zum Punkt 4 des Beschlussvorschlages sowie mit Aufnahme des Punkt 5 des Beschlussvorschlags eine einstimmige Vorberatung vorgenommen haben. Er schlägt vor, sich der Verfahrensweise anzuschließen. Gegen diese Vorgehensweise bestehen keine Bedenken.

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Beschluss

Beratungsergebnis:

 

Folgender Beschlussvorschlag wird einstimmig vorberaten:

 

Die Verwaltung wird beauftragt

 

1. sich mit dem Thema Outdoor-Fitness näher auseinanderzusetzen: welche Angebote sind auf dem Markt, welche erscheinen für Oberhausen geeignet? Sollten solche Anlagen jederzeit öffentlich zugänglich sein oder bedarf es dort gewisser Regelungen und Kontrolle? Falls ja: Wie kann die Stadt bzw. der SSB oder auch andere Vereine solches gewährleisten bzw. in dieses Konzept eingebunden werden?

 

2. den Ansatz solcher Outdoor-Fitness-Plätze interdisziplinär zu denken: Sind sie zum Beispiel als Quartierstreffpunkte auch für die Sozialarbeit interessant, um dort Personen anzusprechen, die bislang nur schwierig zu erreichen sind? Welche Möglichkeiten könnten sich an solchen Treffpunkten hinsichtlich der gesamtgesellschaftlichen Aspekte von Vielfalt und Teilhabe sowie Prävention ergeben? Gibt es, diesem Ansatz folgend, demnach auch Möglichkeiten der Förderung jenseits reiner Sportförderungsprogramme von Land und Bund?

 

3. Orte im Stadtgebiet zu identifizieren, die für solche Plätze besonders geeignet erscheinen und bislang eher schlechteren Zugang zu bestehenden Sportangeboten in der Stadt haben, z. B. durch dichte Bebauung, relative Ferne zu Grünanlagen usw. Außerdem sollten auch Daten aus den Quartiersprofilen des Sozialstrukturatlas herangezogen werden, um Bewegungsangebote und damit auch eine neue Form von Begegnungsstätten zuvorderst dort zu schaffen, wo sie auch aus sozialen Gründen besonders geboten erscheinen. Auch der Aspekt der Barrierefreiheit bei Sport- und Fitnessgeräten soll bei der Planung berücksichtigt werden.

 

4. mögliche Anbindungen an bereits vorhandene Orte (z. B. Spielplätze, Schulhöfe, Wohnungsbaugenossenschaften, Altenheime, Sportplätze etc.) zu überprüfen, insbesondere auch im Hinblick auf mögliche Kooperationen mit privaten Trägern.

 

5. zu prüfen, ob im Umfeld der zu planenden Outdoor-Fitness-Plätze Installierungen von öffentlichen WC-Anlagen möglich ist.

 

 

 

 

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