16.06.2021 - 5.3 Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretun...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Bohnes führt aus, dass nach jahrelanger Ruhe der Bebauungsplan zügig bearbeitet wird. Er bittet die Verwaltung um umfassende Informationen.

 

Herr Mollerus berichtet, dass sich der BPL 674 derzeit im Verfahrensschritt der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung i.S.v. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB befindet.

Am 07.06.2021 hat eine digitale Bürgerversammlung zu diesem Bebauungsplan stattgefunden, in der verschiedene der aufgerufenen Fragen ebenfalls thematisiert wurden.

 

Eine Zeitplanung für die Gewerbebauten besteht bisher nicht und kann derzeit auch nur überschlägig skizziert werden, da die Umsetzung des BPL 674 zunächst die Rechtskraft des Bebauungsplans und im Nachgang die objektbezogene Durchplanung der Einzelhandelsbetriebe und das Durchlaufen des erforderlichen Baugenehmigungsverfahrens erfordert.

 

Nach derzeitigem Planungsstand sind zur Stärkung und Entwicklung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Alstaden" die Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters, eines Lebensmitteldiscountmarktes und eines Drogeriemarktes investorenseitig geplant.

Die Grundstücke der Entwicklungsflächen im Geltungsbereich des BPL 674 gehören weitgehend der REWE Dortmund. Einzelne umsetzungsrelevante Flurstücke befinden sich im Dritteigentum. Die REWE Dortmund verfügt hier nach eigener Aussage jedoch über Zugriffsrechte für die Umsetzung der Planung.

 

Die zeitliche Perspektive für den Standort einer Rettungswache kann derzeit noch nicht belastbar abgeschätzt werden. Es ist Ziel der Feuerwehr die Rettungswache schnellstmöglich umsetzen zu können. Hierzu wird aktuell durch die Planungsverwaltung vorgeprüft, inwieweit für die geplante Rettungswache auf der Grundlage der Festsetzungen des derzeit für das Areal rechtsgültigen Bebauungsplans Nr. 304 B eine planungsrechtliche Zulässigkeit festgestellt werden kann.

 

Eine Realisierung einer S-Bahn Haltestelle scheitert aktuell an der dichten Belegung der Strecken bzw. daran, dass die Wendezeiten der S3 knapp sind. Ein zusätzlicher Halt am Haltepunkt Rehmer würde den Einsatz eines weiteren Zuges erforderlich machen.

 

Das Verkehrskonzept sieht eine Erschließung des Einzelhandelsstandortes für den Fuß- und Radverkehr von der Bebelstraße (in Höhe Bürgerstraße) sowie von den Straßen Brögel und Grüner Winkel vor. Eine Fußwegeverbindung, die diese beiden Anschlussstellen miteinander verbindet, ist Bestandteil des Bebauungsplanes.

 

Für den MIV ist eine Erschließung von der Straße Rehmer (unmittelbar westlich der Bahnunterführung) sowie von der Bebelstraße (in Höhe der Zufahrt der heutigen Stellplatzanlage des vorhandenen Netto-Lebensmitteldiscounters) geplant. Die Anlieferung der Einzelhandelsbetriebe soll im Wesentlichen über die Zufahrt von der Straße Rehmer aus erfolgen.

 

Integration einer Elterntaxihaltestelle für die Ruhrschule. Der aktuelle Standort am Netto-Parkplatz ist bereits auf einer Privatfläche eingerichtet. Sollte ein neuer Standort erforderlich werden, müsste dieser gemeinsam mit der Schule und ggf. Polizei gesucht werden.

 

 

Danach nimmt die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen den Bericht zur Kenntnis.

 

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