03.05.2021 - 19 Einstellung von Brandoberinspektoranwärter*inne...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Abs. 2 S. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt Oberhausen für das Jahr 2022 die Einstellung und Übernahme nach Ausbildungsabschluss unter Berücksichtigung der in der Vorlage beschriebenen Kriterien von zwei Brandoberinspektoranwärter*innen und drei Brandmeisteranwärter*innen."