03.05.2021 - 10 Unterstützung der lokalen Freizeit- und Tourism...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz ruft die Vorlage mit der Drucksachen-Nr. B/17/0608-01 zur gemeinsamen Beratung mit dem eingegangenen Änderungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksachen-Nr. A/17/0646-01) auf.

Frau Stadtv. Stehr begründet die im Änderungsantrag vorgeschlagene Ergänzung um einen 4. Punkt.

Im Anschluss an die Wortbeiträge von Stadtv. Hoff und Frau Stadtv. Gödderz sagt 1. Beig. u. Stk. Tsalastras zu, dem Rat zu der noch zu bestimmenden Förderhöhe unter Punkt 3. nach Umsetzung der unter Punkt 1. und 2. beschriebenen Maßnahmen eine Spezifizierung vorzustellen.

OB Schranz lässt daraufhin zunächst über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion und anschließend über die somit geänderte Verwaltungsvorlage abstimmen. Die Abstimmungsergebnisse sind bei den jeweiligen TOP hinterlegt.

 

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Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden geänderten Beschluss:

 

"Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt, die Oberhausener Freizeit- und Tourismuswirtschaft aus Restmitteln der Corona-Sonderförderung zu unterstützen und beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der OWT GmbH folgende Maßnahmen umzusetzen:

 

1. Einführung eines City-Gutschein-Systems für Gastronomie, Kultur- und Freizeitanbieter in Oberhausen mit einer Förderung in Höhe von 500.000,- EUR

2. Einführung eines neuen Online-Erlebnis und Buchungsportals mit einer Förderung in Höhe von 50.000,- EUR

3. Entwicklung und Durchführung einer Marketingkampagne zur Förderung des Freizeit- und Tourismusstandortes Oberhausen mit einer noch zu bestimmenden Förderhöhe.

4. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, inwieweit die verbliebene Summe im Sofortprogramm Sonderförderung Corona durch Anpassung der Richtlinien zur Zweitförderung von Antragsstellern, die bereits einen positiven Bewilligungsbescheid erhalten haben, zur Verfügung gestellt werden kann. Die Ergebnisse der Prüfung sind dem Rat in der kommenden Sitzung zum Beschluss vorzulegen."

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen aufgrund der Bildung einer Rückstellung unter dem Auftrag 110001090102 - Sofortprogramm Sonderförderung Corona, Kostenart 531800 - Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche zur Verfügung."