03.05.2021 - 16.1 Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN gemäß §...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz schlägt vor, den Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN folgendermaßen zu modifizieren: Die Gebäudeplanung ist im Vorfeld mit den zuständigen politischen Gremien (anstelle der politischen Fraktionen bzw. Gruppen) zu besprechen. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

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Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - stimmt einstimmig bei Enthaltung der Gruppe BOB im Rat dem modifizierten Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN mit der Drucksachen-Nr. A/17/0622-01 zu und fasst folgenden Beschluss:

 

3.)  Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt, im Hinblick auf die Beschlussfassungen zu 1. und zu 2., die baulichen und finanziellen Detailplanungen zügig zu spezifizieren, um die Beschlüsse im erforderlichen Zeitraum zur Umsetzung zu bringen.

 

Dabei ist die Gebäudeplanung im Vorfeld mit den zuständigen politischen Gremien zu besprechen, bevor eine Auftragsvergabe zur Planung vergeben wird, um eine zeitgemäße Planung im Sinne pädagogischer Anliegen, nachhaltiger Bauweise (auch unter Prüfung von Photovoltaik, Regenwassernutzung, Dachbegrünung) etc. zu berücksichtigen.“

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=5909&TOLFDNR=151012&selfaction=print