03.05.2021 - 1 Eröffnung der Sitzung

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Beratung

OB Schranz eröffnet die 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) in der Wahlperiode 2020/2025, der auf der Grundlage einer Delegierung im Sinne des § 60 (2) GO NRW anstelle des Rates der Stadt im Saal Berlin der Luise-Albertz Halle tagt. Er begrüßt alle Anwesenden sowie die über „Webex“ zugeschalteten Zuhörerinnen und Zuhörer, unter ihnen die Vorsitzende des Integrationsrates, Frau Erdas, und den Vertreter der örtlichen Medien.

 

Weil damit zu rechnen war, dass der nordrhein-westfälische Landtag die zuletzt am 24.03.2021 festgestellte epidemische Lage von landesweiter Tragweite über den Monat April 2021 hinaus verlängern würde, haben die Mitglieder des Rates der Stadt mit mehr als der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit im Sinne des § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW (insgesamt 42 Ja-Stimmen) für die heutige Sitzung erneut einer Delegierung der Entscheidungszuständigkeiten des Rates an den HFA zugestimmt. Daraufhin wurde, zum Zweck der Wahrung der Einladungsfrist, am 23.04.2021 zu einer Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.05.2021 eingeladen. Voraussetzung für die Durchführung der heutigen Sitzung war allerdings, dass der Landtag die epidemische Lage von landesweiter Tragweite über den Monat April hinaus feststellt. Der Landtag hat am 30.04.2021 bis zum 18.Juni 2021 so entschieden. Dadurch hat die heutige Sitzung ihre vollständige Legitimation erhalten. Es kann also wie verabredet verfahren werden.

 

Hinsichtlich der seit dem vergangenen Wochenende geltenden sogenannten „Bundesnotbremse“ hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung NRW klargestellt, dass Sitzungen von rechtlich vorgesehenen Gremien der kommunalen Selbstverwaltung bei Überschreiten der Inzidenzwerte nicht unter die sogenannte „Notbremse“ gemäß § 28 b Infektionsschutzgesetz fallen. Sie bleiben weiterhin unter Beachtung der übrigen Bestimmungen der Corona-Schutzverordnung zulässig.

 

Der Ältestenrat hat sich in seiner Sitzung am 26.04.2021 erneut auf die Übertragung des öffentlichen Teils dieser Sitzung mittels „Webex“ an die Ratsmitglieder, die an der heutigen Sitzung nicht als Mitglied teilnehmen können, sowie die verpflichteten Mitarbeiter der Geschäftsstellen, die Mitarbeiter der Verwaltung und die Presse verständigt. Dazu bedarf es einer vorherigen Einwilligungserklärung aller anwesenden Sitzungsteilnehmer. Auf dem Mitschnitt werden, wie bereits bekannt, der Verwaltungsvorstand, das Rednerpult und die vorderen Reihen der politischen Vertreterinnen und Vertreter zu sehen sein. Besucher werden von der Aufnahme nicht erfasst. Der Erklärungsvordruck wurde den Teilnehmern des HFA gemeinsam mit der Nachtragstagesordnung am 30.04.2021 übersandt.

OB Schranz weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Aufzeichnungen von Bild und Ton in einer „Webex-Konferenz“ ohne schriftliche Einverständniserklärung der teilnehmenden Personen rechtlich untersagt sind.

 

Er stellt unwidersprochen fest, dass die anwesenden Mitglieder des HFA sowie die des Verwaltungsvorstandes eine Erklärung zur Übertragung des öffentlichen Teils dieser Sitzung abgegeben haben und niemand einer Übertragung widersprochen hat.

 

Vor Eintritt in die Tagesordnung verweist OB Schranz auf die in den zurückliegenden Sitzungen wiederholt zitierten Ausführungen aus dem Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Corona-Pandemie, zuletzt aktualisiert am 29. März 2021, und damit auf die für diese Veranstaltung geltenden besonderen Regeln.

 

Der aktualisierte Erlass sei den Mitgliedern des HFA am 30.04.2021 per E-Mail übermittelt worden. Die weiteren Maßnahmen im Sinne der Corona-Schutzverordnung (Mindestabstand, Kontaktverfolgung, Tragen einer medizinischen Maske etc.) würden ebenfalls berücksichtigt.

 

Es handle sich um eine Sitzung, in der Entscheidungen des HFA in eigener Zuständigkeit und solche an Stelle des Rates aufgrund der Delegierung herbeigeführt werden könnten.

 

Drucksachen, die bereits für die Ratssitzung vorbereitet waren und in denen ausdrücklich eine Beschlussfassung durch den Rat vorgesehen war, seien in ihrem Wortlaut entsprechend angepasst worden.

 

Der HFA ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl anwesend ist. Anwesend sind 21 Mitglieder sowie der Oberbürgermeister. Der Ausschuss ist damit beschlussfähig.

 

Die Einladung wurde den Mitgliedern am 23.04.2021 form- und fristgerecht zugeleitet.

Vorab übermittelt worden sind die Unterlagen zur Bauleitplanung.

 

Der Ältestenrat hat sich in seiner Sitzung am 26.04.2021 für die Beratung der Großen Anfrage der AFD-Fraktion zum Thema: „Sachstandsbericht Einwanderung“ gemäß § 13 Abs. 5 der Geschäftsordnung auf folgende Redezeitregelungen verständigt:

 

Für die Begründung durch die

AFD-Fraktion        max. 8 Min.

Für die mündliche Begründung durch die

Verwaltung       max. 4 Min.

Bei weiterem Beratungsbegehren auf Verlangen einer Fraktion oder mind. 4 Stadtv.

erhält jede Fraktion:      max. 4 Min.

jede Gruppe:       max. 3 Min.

ein fraktionsloses Ratsmitglied    max. 2 Min. Redezeit

OB Schranz macht auf folgende Änderungen und Ergänzungen der Tagesordnung im öffentlichen Teil der heutigen Sitzung aufmerksam:

 

Die Verwaltung hat die Anlage des Personal- und Organisationsberichts 1. Quartal 2021 unter TOP 23.5 mit der Drucksachen-Nr. M/17/0606-01 im öffentlichen Teil aktualisiert und durch eine Version 02 ersetzt.

 

Ende vergangener Woche war der Presse im überregionalen Teil zu entnehmen, das Land NRW werde sich aufgrund des eingeschränkten Betreuungsangebots in der Corona-Krise mit einer Regelung für die in Mai und Juni 2021 fälligen Kita-Beiträge befassen. Die Verwaltung werde, das Einverständnis der anwesenden Mitglieder vorausgesetzt, im öffentlichen Teil unter TOP 23.6 (neu) mündlich darüber berichten, wie sie beabsichtigt, mit dem Sachstand und einer möglichen Beschlussfassung umzugehen.

 

Am 26.04.2021 mit der Drucksachen-Nr. A/17/0633-01 ist ein Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN zur Drucksachen-Nr. B/17/0554-01/Fahrtkostenübernahme für von Gewalt betroffene Frauen zu einem auswärtigen Frauenhaus eingegangen. OB Schranz schlägt eine Beratung unter TOP 13.1 (neu) vor.

 

Ebenfalls am 26.04.2021 eingegangen ist mit der Drucksachen-Nr. A/17/0635-01 ein Antrag der CDU-Fraktion zur Nachbesetzung in Fachausschüssen, der aufgrund einer Ergänzungsnotwendigkeit kurz darauf durch eine Version 02 ersetzt worden ist. Hier schlägt OB Schranz eine Beratung unter TOP 24.2 (neu) vor.

 

Am 28.04.2021 ist mit der Drucksachen-Nr. A/17/0643-01 ein Änderungsantrag der LINKE.LISTE-Fraktion zur Drucksachen-Nr. B/17/0550-01/B-Plan Nr. 753 - Falkestraße - Aufstellungsbeschluss eingegangen. OB Schranz schlägt eine Beratung des Änderungsantrags unter TOP 22.2.1 (neu) vor.

 

Mit der Drucksachen-Nr. A/17/0646-01 ist am 30.04.2021 ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Drucksachen-Nr. B/17/0608-01/Unterstützung der lokalen Freizeit- und Tourismuswirtschaft während der Corona-Pandemie eingegangen. Hier biete sich eine Beratung unter TOP 10.1 (neu) an.

 

Die Gruppe FDP im Rat hat heute Vormittag einen Änderungsantrag zur Drucksachen-Nr. B/17/0529-01/Transportable Bühne für die freie und kommunale Kulturszene eingereicht. OB Schranz schlägt vor, die Drucksache A/17/0648-01 unter TOP 11.1 (neu) zu beraten.

 

Ebenfalls heute Vormittag eingegangen ist mit der Drucksachen-Nr. A/17/0647-01 ein gemeinsamer Änderungsantrag der CDU-Fraktion und FDP im Rat zur Drucksache B/17/0590-01/Anlassbezogene Schulentwicklungsplanung zur Sekundarstufe I in Oberhausen 2021. Hier schlägt OB Schranz eine Beratung unter TOP 16.2 (neu) vor.

 

Er stellt unwidersprochen fest, dass es keine Anregungen oder Einwendungen zur erweiterten Tagesordnung gibt.

 

Ort, Zeit und die ursprüngliche Tagesordnung der heutigen Sitzung sind im „Amtsblatt für die Stadt Oberhausen“ vom 29.04.2021 sowie im Ratsinformationsdienst unter ALLRIS Bürgerinfo öffentlich bekannt gemacht worden.