29.04.2021 - 1 Begrüßung und Eröffnung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Sitzung:
-
3. Sitzung des Sportausschusses
- Gremium:
- Sportausschuss
- Datum:
- Do., 29.04.2021
- Status:
- öffentlich
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
Beratung
Der Ausschussvorsitzende, Herr Broß, eröffnet die Sitzung um 15 Uhr, begrüßt die Anwesenden, und erklärt, dass Form und Frist der Einladung gewahrt wurden. Die Niederschrift der 2. Sportausschusssitzung vom 21.01.2021 wird von dem Plenum zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig wird die Beschlussfähigkeit des Ausschusses festgestellt.
Auf Nachfrage von Herrn Bürgermeister Nakot und von Herrn Broß zum Vortrag „Sportentwicklung in Oberhausen“ durch Herrn Prof. Dr. Kähler in der vorausgegangenen Sportausschusssitzung entgegnet Herr Beigeordneter J. Schmidt, dass der Verwaltungsvorstand für diese Thematik zwischenzeitlich sensibilisiert worden ist. Die Bereitschaft sei da, Herrn Prof. Dr. Kähler zu gegebener Zeit in mögliche Planungen miteinzubeziehen.
Herr Nakot bittet um einen aktuellen Sachstand zum Projekt „kilometrierte Laufstrecke am Rhein-Herne-Kanal“. Herr J. Schmidt informiert über noch nicht abgeschlossene Gespräche mit der Emschergenossenschaft. Man befindet sich weiterhin im Dialog und hofft, in absehbarer Zeit zu einem erfolgreichen Sponsoring-Abschluss zu kommen.
Die kritische Anmerkung von Herrn Nakot zu der mehr als dreimonatigen Sitzungspause nimmt die Verwaltung zum Anlass, die Zeitfolge für das kommende Jahr zu überdenken und diese enger zu straffen. Herr Hinz fügt ergänzend an, dass den Vereinen, die einen Zuschussantrag gestellt haben, bei Bedarf oder bei Notwendigkeit im Vorfeld schon geholfen werden konnte. Maßnahmen konnten in enger Abstimmung mit der Sportverwaltung und vorbehaltlich eines Beschlusses durch den Sportausschuss begonnen und Anschaffungen getätigt werden.
Auf Bitte von Herrn Broß schildert Herr J. Schmidt den Stand zur vakanten Stellenbesetzung der Leitung beim Bereich 2-5/Sport. Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens hat ein Bewerber Klage eingereicht. In Abstimmung mit dem Bereich 4-6/Recht wurde zwischenzeitlich versucht, das Besetzungsverfahren vom Hauptsachverfahren zu trennen. Erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist, die in zwei Wochen endet, ist die Stellenbesetzung der Leitungsposition möglich.
