27.04.2021 - 4 Konzept zur Beteiligung von Anliegern nach § 8a...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Bandel schlägt vor, dass der Änderungsantrag zu Tagesordnungspunkt 4.1 zusammen mit diesem Tagesordnungspunkt behandelt wird. Gegen diese Vorgehensweise bestehen keine Bedenken.

 

Herr Motschull erinnert an Nachfragen hinsichtlich der Anwesenheit der Politik bei anstehenden Versammlungen. Diese Frage kann momentan noch nicht beantwortet werden, eine Konkretisierung erfolgt zur Sitzung des Haupt- und Finanzaussschusses am 03.05.2021.

 

Aus Sicht von Herrn Osmann ist die Klärung dieser Frage wichtig, weiterhin ist eine Entscheidung zum Punkt "Geringfügigkeit" sehr poblematisch. Er bittet die Verwaltung, ähnlich wie beim Straßen- und Wegeprogramm, weitere Hinweise und Einschätzungen zu geben. Zudem wird beispielhaft auf das Verfahren in Münster hingewiesen. Abschließend beantragt er ohne Votum vorzuberaten.

 

Herr Real äußert Verständigungsschwierigkeiten beim Änderungsantrag, seiner Auffassung nach erfolgen hier viele einseitige politische Sichtweisen.

 

Seitens von Herrn Motschull wird die Verwaltung die Anregungen für die Sitzung am 03.05.2021 aufarbeiten. Er weist ausdrücklich darauf hin, dass der Gesetzgeber einen entsprechenden Rahmen gesetzt hat. Letztendlich entscheidet die Politik über die Umsetzung von Maßnahmen, unabhängig von Begrifflichkeiten.

 

Anschließende Nachfragen von Frau Axt zu den Punkten "Durchführung von Veranstaltungen" und "Handhabung bei Eigentumswohnungen" werden von Herrn Motschull und Frau Mauksch beantwortet.

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Beschluss

Beratungsergebnis:

 

Ohne Votum vorberaten.

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