21.04.2021 - 5.1 Umsetzung von Geschwindigkeitsbegrenzungen im R...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
- Datum:
- Mi., 21.04.2021
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Angelika Böttcher
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Unter Hinweis auf die Zeilen 34/35 und der dort genannten ganztägigen Tempo-30-Regelung auf der Wehrstraße fragt Herr Bruckhoff nach, ob nicht auch im Bereich des Niederrhein-Kollegs schon eine Tempo-30-Zone besteht. Frau Mauksch beantwortet die Frage dahingehend, dass dann die bestehende Tempo-30-Zone entsprechend verlängert wird.
Frau Gerster-Schmidt begrüßt die genannten Maßnahmen und erkundigt sich anhand der Beispiele Duisburger Straße und Herrmann-Albertz-Straße nach dem Ablauf der nächtlichen Kontrollen in den Tempo-30-Zonen, da eine entsprechende Beschilderung kein Hindernis darstellt. Zur Geschwindigkeitsüberprüfung teilt Frau Mauksch mit, dass dies nicht in die Zuständigkeit des Bereiches 5-6/Mobilität, sondern in die Zuständigkeit der Polizei und des Bereichs 2-4/Bürgerservice, öffentliche Ordnung fällt. Ergänzend geht Herr Beigeordneter Motschull auf die Einhaltung der Geschwindigkeit in Tempo-30-Zonen und deren Überprüfungsmöglichkeiten ein. Inwieweit nächtliche Überprüfungen mit mobilen Blitzgeräten möglich sind, muss mit dem Personalbereich geklärt werden.
Zur Verständnisfrage von Herrn Peters zum Lärmaktionsplan teilt Frau Mauksch mit, dass dieser vom Bereich 2-2/Umwelt fortgeschrieben wird. Frau Mauksch geht auf einzelne Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan ein.
Auf die Verständnisfrage von Herrn Bruckhoff zu dem Einsatz der mobilen Blitzgeräte teilt Herr Beigeordnete Motschull mit, dass diese im Grunde überall, auch in Tempo-30-Zonen, aufgestellt werden können. Hier verweist Herr Beigeordnete Motschull auf seine Ausführungen in der letzten Sitzung der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen zu den gerichtlichen Überprüfungsmöglichkeiten einer Tempo-30-Zone durch die Verwaltungsgerichte.
Nach dem Hinweisen von Herrn Bruckhoff zur Aufstellung der mobilen Blitzer und die rechtlichen Möglichkeiten geht Herr Beigeordnete Motschull kurz darauf ein, wird diesen Punkt aber noch einmal prüfen.
