21.04.2021 - 4.1 Konzept zur Beteiligung von Anliegern nach § 8a...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Die Fragen des Herrn Peters werden von Frau Mauksch dahingehend beantwortet, dass sich die umliegenden Städte wie Duisburg, Mülheim an der Ruhr und Essen auch bei der Entscheidung zur Durchführung einer alternativen Bürgerversammlung inhaltlich an den Begriff "geringfügig" als Kriterium orientieren werden. Lediglich die Stadt Münster weicht von dieser Regelung durch eine monetäre Einstufung am umlagefähigen Beitragsbetrag ab 3,00 EUR pro m² ab.

Sobald die Vorplanung erstellt wird, soll die Einleitung des Beteiligungsverfahrens erfolgen.

Die Einbindung der Politik in das Beteiligungsverfahren wird noch in Zusammenarbeit mit dem Bereich 4-6/Recht geprüft. Bis zum Planungsausschuss soll ein Ergebnis vorliegen.

 

Unter Hinweis auf die Zeilen 190 - 193 fragt Herr Bruckhoff wegen der Nichtdurchführung von Präsenzveranstaltungen im Rahmen der Corona-Pandemie nach der Beteiligung des Personenkreises ohne Internetmöglichkeiten. Diese ist laut Herrn Beigeordneten Motschull schwierig. Herr Beigeordneter Motschull geht auf verschiedene Verfahren mit unterschiedlichen Lösungsansätzen ein, von deren Ergebnissen die Verwaltung insgesamt wegen der geringen Beteiligung bisher enttäuscht gewesen ist.

 

Eine Nachfrage von Herrn Peters zu konkreten Zeitangaben für die Beteiligungsverfahren wird von Herrn Beigeordneten Motschull dahingehend beantwortet, dass durch die Rechtsprechung eine weitere Konkretisierung zu erwarten ist. Der Gesetzgeber hat lediglich ein Gesetz verabschiedet. Die Kriterien dafür müssen jetzt gefunden werden.

 

Herr Peters ist grundsätzlich mit den Ausführungen des Herrn Bruckhoff einverstanden, bittet aber zukünftig auch rechtzeitig um die Vorlagen.

 

 

 

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Beschluss

Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen vollzieht die Anhörung.

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Anlagen

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