15.04.2021 - 3 Baustatische Sanierung einer Kalkschlammablager...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

 

Herr Dr. Friebertshäuser (Landplus) verweist auf den vorliegenden Bericht und führt in das Thema ein.

 

Bis 1928 haben die betroffenen Flächen als Kiesgrube gedient. In den folgenden Jahren wurde über einen Zeitraum von über 40 Jahren flüssiger phenolhaltiger Kalkschlamm als Abfallprodukt aus der Phenol- und Kresolherstellung abgelagert. Ab 1976 wurde im Zusammenhang mit Rekultivierungsmaßnahmen die Oberfläche mit Boden abgedeckt und eine Baumpflanzung vorgenommen. Heute stellt sich die Fläche als Waldgebiet dar.

 

Im Jahr 2018 wurde erstmals festgestellt, dass die Standsicherheit der Ablagerungen insbesondere in den Böschungsbereichen nicht mehr gegeben war und eine Gefährdung einiger Gartenlauben der angrenzenden Kleingartenanlage drohte. Ein Sachverständigenbüro wurde daher mit einer geotechnischen Systemuntersuchung beauftragt und stellte fest, dass die gesamte Stabilität des Objektes in Frage gestellt werden muss.

 

Durch die Errichtung von Spundwänden und Winkelstützmauern sollen die Böschungen gesichert und durch Auffüllen mit Bodenmaterial deutlich abgeflacht werden. In den Böschungsbereichen des ersten Bauabschnittes entlang der Kleingärten und der Grünstraße mussten daher alle Gehölze beseitigt werden. Die Rodungen sind mit Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde bereits durchgeführt und Anfang März abgeschlossen worden. In weiteren Bauabschnitten soll ab Winter 2021/2022 der gesamte Baumbestand auf den Ablagerungen entfernt werden. Da die Gehölze in den Kalkablagerungen nicht tiefwurzeln können, drohen sie umzustürzen und stellen eine Gefahr dar.

 

Zum Abschluss der Maßnahme ist eine zusätzliche Bodenüberdeckung sowie eine vollständige Erneuerung des Baumbestandes in den Jahren 2025/2026 vorgesehen.

 

Die Prüfung der artenschutzrechtlichen Belange wurde von Frau Kurau vom Büro Lange vorgenommen. Untersucht wurde insbesondere, ob Brutvögel, Fledermäuse oder der Gartenschläfer durch die Geländearbeiten bedroht oder beeinträchtigt werden. Der Gartenschläfer konnte in der angrenzenden Kleingartenanlage in einem der aufgestellten Nistkästen beobachtet werden.

 

In der anschließenden Fragerunde äußert sich Herr Filasky kritisch zu den geplanten Maßnahmen. Nach seinem Vorschlag sollte die Firma, die die Ablagerungen vorgenommen hatte, zum Abtransport und einer fachgerechten Entsorgung des Materials verpflichtet werden. Möglich wäre auch eine Verbrennung des Kalkschlamms vor Ort oder in einer Verbrennungsanlage. Herr Dr. Friebertshäuser bemerkt, dass für eine Verbrennung ein 2-stelliger Millionenbetrag anzusetzen und daher aus Kostengründen nicht verhältnismäßig wäre. Zudem stehen Verbrennungskapazitäten in der anfallenden Größenordnung zurzeit nicht zur Verfügung. Herr Motschull weist darauf hin, dass die Stadt Oberhausen die Maßnahmen seit vielen Monaten begleitet. Die vorgesehenen Arbeitsabläufe sind nachvollziehbar, entsprechende Alternativen stehen nicht zur Verfügung.

 

Herr Filarsky fragt nach der Mächtigkeit der Bodenabdeckung und ob weiterhin Messungen durchgeführt werden. Herr Dr. Friebertshäuser berichtet, dass bereits seit vielen Jahren an mehreren Messstellen Grundwasseruntersuchungen im Dialog mit der Stadt Oberhausen durchgeführt werden. Durch eine mächtige Bodenschicht wird die Deponie langfristig gesichert und die Schadstoffe in den Ablagerungen können durch den natürlichen und dynamisierten mikrobiologischen Abbau zurückgebildet werden. Herr Kopka (Untere Bodenschutzbehörde) ergänzt, dass Grundwasserverunreinigungen bereits in den 1990er Jahren thematisiert wurden. Im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Stadt Oberhausen und der Firma Rütgers wurde die Grundwassersanierung in 2017 abschließend geregelt und durch die Hinterlegung einer Bürgschaft seitens der Firma finanziell abgesichert.

 

Herr Tomec bittet um Mitteilung, ob die Untersuchungen zum Gartenschläfer auch während der weiterführenden Maßnahmen fortgeführt werden. Da Frau Kurau dies verneint, regt er an, im nächsten Winter eine erneute Untersuchung durch zu führen.

 

Frau Podworni-Michael kritisiert, dass alle Grünstrukturen auf den Ablagerungsflächen errichtet wurden und nun wieder beseitigt werden müssen. Sie bemängelt ferner, dass Material aus dem Umfeld nach Oberhausen transportiert und hier entsorgt wurde und befürwortet einen Abtransport der Ablagerungen auf eine sichere Deponie.

 

Frau Schiemanowski bittet darum, die Anregungen aus dem Beirat bei den weiteren Planungen und den anstehenden Arbeiten zu berücksichtigen sowie die geltenden Schonzeiten zu beachten. Sie bedankt sich abschließend für die rege Diskussion.

 

Der Beirat nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

 

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