15.04.2021 - 6 Naturschutzrechtliche Befreiung gemäß § 67 BNat...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Bodingbauer erläutert kurz den vorliegenden Bericht. Mit der Untersuchung von Fließgewässerökosystemen durch eine Arbeitsgruppe der Universität Duisburg-Essen soll das Verständnis von Gewässerdegradation und Erholung nach Renaturierungen verbessert werden. Herr Tomec bittet um Mitteilung, ob Schäden für die Vogelwelt zu befürchten sind. Herr Bodingbauer erläutert, dass für die Markierung von Wirbellosen ein Isotop verwendet wird, das sich bereits nach kurzer Zeit abbaut. Somit ist sichergestellt, dass keine Schädigungen eintreten.

 

Frau Schiemanowski bittet die Untersuchungsergebnisse dem Beirat vorzustellen.

 

Der Naturschutzbeirat stimmt einstimmig der Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung für die Untersuchung eines Gewässerabschnittes des Rotbaches zu und nimmt sein Widerspruchsrecht gem. § 75 Abs. 1 LNatSchG NRW nicht wahr.

 

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Anlagen zur Vorlage

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