11.03.2021 - 1.2 Notbetreuungsangebote in Kindertageseinrichtung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1.2
- Sitzung:
-
3. Sitzung des Schulausschusses
- Gremium:
- Schulausschuss
- Datum:
- Do., 11.03.2021
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend und Familie
- Bearbeitung:
- Andrea Termin
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Herr Benter bedankt sich im Namen der CDU-Fraktion ausdrücklich für den Einsatz der in den Schulen / Kindertageseinrichtungen eingesetzten Mitarbeiter/innen.
Frau Gödderz erkundigt sich vor dem Hintergrund der Schulmail ob und wie eine Betreuung/Notbetreuung bis zu den Osterferien durchgeführt wird.
Frau Dr. Jordan-Ecker erläutert, dass die jeweilige Schule über die Art und den Umfang der Betreuung, insbesondere mit Blick auf berufstätige Eltern / Alleinerziehende, unter Berücksichtigung der Hygienekonzepte entscheidet. Bisher funktioniert das System reibungslos.
Frau Büschenfeld bzw. Frau Lützenkirchen-Modro ergänzen, dass der gebundene Ganztag im Fokus der Schulmail steht, eine Notbetreuung ist möglich und bis mindestens 15.00 Uhr sichergestellt, die Thematik wird flexibel gehandhabt. Diese Regelungen beziehen sich ausschließlich auf den Primarbereich, da ein gebundener Ganztag in der SEK I nicht angeboten wird.
Die Sicht im Hinblick auf die Kindertageseinrichtungen wird von der Fachverwaltung dahingehend dargelegt, dass auch hier die Betreuung vor dem Hintergrund eines reduzierten Betriebes sichergestellt ist.
Für die SPD-Fraktion bedankt sich Frau Horn für den Bericht, gleichwohl ergänzt sie dies mit den Fragestellungen zum Umgang mit den vorgesehenen Impfungen im Bereich der Schulen sowie im Bereich des ÖPNV im Stadtgebiet.
Die Impfungen in den Schulen werden seit dem 10.03.2021 durchgeführt.
Eine Entzerrung des Schülerverkehrs in Oberhausen wird in enger Abstimmung zwischen der STOAG und der Fachverwaltung durch den Einsatz von Verstärkerfahrten an bekannten Hotspots erreicht. Darüber hinaus besteht eine Maskenpflicht.
Frau Glauch ergänzt die vorherigen Ausführungen von Herrn Schmidt um die bestehende Problemlage, dass bisher lediglich Lehrkräfte im Primarbereich geimpft werden.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen sehen dies vor, dennoch werden, so Herr Schmidt, neben den Lehrkräften auch die Weiteren an den Schulen Beschäftigten, wie bspw. Verwaltungsmitarbeiter/innen, der Haustechnische Dienst oder die Mitarbeiter/innen des OGS, geimpft.
Die Vorlage wird ohne weitere Wortmeldung zur Kenntnis genommen.
