22.03.2021 - 4 Beteiligung am Förderaufruf "Modellprojekte Sma...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 22.03.2021
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Dezernat 0 / Strategische Planung
- Bearbeitung:
- Andrea Scholten
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Frau Stadtv. Bongers bittet um die Zusendung des finalen Förderantrags der Verwaltung im Rahmen des 3. Aufrufs des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zur Förderung der Erarbeitung und Umsetzung einer integrierten Smart-City-Strategie.
OB Schranz sagt zu, den Antrag im Nachgang zur heutigen Sitzung an die Mitglieder des HFA zu übermitteln.
Beschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt zur Kenntnis, dass die Stadt Oberhausen gemeinsamen mit der Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung GmbH, städtischen Töchtern und einem breiten Netzwerk der Stadtgesellschaft sich im Rahmen des 3. Aufrufs „Modellprojekte Smart Cities" des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) um die Förderung der Erarbeitung und Umsetzung einer integrierten Smart City-Strategie bewirbt.
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt folgende Entscheidung:
1. Der Haupt- und Finanzausschuss verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 7 Satz 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch Ausschüsse.
2. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt im Falle einer Förderung des Antrages der Stadt Oberhausen durch das BMI
- als „Modellprojekt Smart Cities" Stadtentwicklung, Nachhaltigkeit und Digitalisierung gemeinsam mit allen Stakeholdern und Anspruchsgruppen der Stadtgesellschaft in einem partizipativen Verfahren integrativ zu diskutieren und zu gestalten;
- einen strategischen Ansatz im Sinne der „Smart City Charta der nationalen Dialogplattform Smart Cities der Bundesregierung" zu entwickeln und zu verfolgen;
- die räumlichen und gesellschaftlichen Wirkungen der Digitalisierung fachübergreifend zu betrachten;
- den erforderlichen Eigenanteil in Höhe von zehn Prozent der Gesamtkosten für die Erarbeitung (Phase A: ein Jahr) und Umsetzung (Phase B: max. 4 Jahre) der integrierten Smart City Strategie ab dem Haushaltsjahr 2022 (bis max. 2026) zur Verfügung zu stellen; Auswirkungen auf das Haushaltsjahr 2021 ergeben sich keine;
- und sich am modellhaften/ beispielhaften Lernen für und mit anderen Kommunen zu beteiligen.
