22.03.2021 - 6 Internationale Kurzfilmtage Oberhausen gGmbH (I...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz schlägt vor, den Gesellschaftsvertrag aufgrund der Hinweise in der Sitzung des HFA am vergangenen Montag auf zwei redaktionelle Unstimmigkeiten in den §§ 11 und 12 des Gesellschaftsvertrags (Verzicht auf fällige, Bildungs- und Kulturausschusses) anzupassen. Mit E-Mail vom 19.03.2021 sei den Teilnehmern am HFA eine Erläuterung zugegangen, warum in § 14 auf eine Vorberatung des Jahresabschlusses verzichtet werden könne: Da eine Feststellung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat gemäß § 11 Abs. 2 vorgesehen ist, würde es sich bei einer zusätzlichen Vorberatung um eine Doppelung handeln.

Stadtv. Kempkes beantragt gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 6 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen eine Zurücküberweisung der Vorlage an die zuständigen Ausschüsse. Nur so könne festgestellt werden, ob sich die punktuellen Änderungen in den Gesamtkomplex einfügten.

 

OB Schranz macht darauf aufmerksam, dass es lediglich um zwei redaktionelle Anpassungen gehe und lässt zuerst über die Rücküberweisungsantrag der AfD-Fraktion an die Fachausschüsse und im Anschluss daran über die Drucksache mit der Nr. B/17/0471-01 abstimmen.

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Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - lehnt mit großer Mehrheit auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt mit den Stimmen der

CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, der Fraktion DIE GRÜNEN, der Stimme der LINKE.LISTE-Fraktion sowie der Gruppen FDP im Rat und BOB im Rat den Geschäftsordnungsantrag der AfD-Fraktion gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 6 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen auf Zurücküberweisung des TOP 6 an die zuständigen Fachausschüsse ab.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

 

"Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt:

 

1. Den aus der Anlage ersichtlichen Änderungen des Gesellschaftsvertrages der IKF wird zugestimmt.

 

2. Der Vertreter in der Gesellschafterversammlung wird angewiesen, die Änderung des Gesellschaftsvertrages entsprechend Beschlusspunkt 1 zu beschließen."

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=5889&TOLFDNR=150130&selfaction=print