22.03.2021 - 12 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Oberhaus...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz gibt bekannt, dass der Jugendhilfeausschuss die Vorlage unter Berücksichtigung eines Ergänzungsvorschlags unter 2 des Beschlussvorschlags einstimmig zustimmend vorberaten hat. Nachdem er festgestellt hat, dass es keine Wortbeiträge gibt, lässt er über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen. Die Änderung ist Bestandteil des Beschlusstextes.

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Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden geänderten Beschluss:

 

"1. Der Jugendhilfeausschuss berät die fachlich-inhaltlichen Ausführungen des Kinder- und Jugendförderplanes der Stadt Oberhausen für den Geltungszeitraum 2021 bis 2025 vor, stimmt ihnen zu und empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 GO NRW anstelle des Rates der Stadt, den Beschlussvorschlag zu Ziffer 2 dieser Vorlage zu beschließen.

 

2. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den als Anlage 1 beigefügten Kinder- und Jugendförderplan für den Zeitraum 2021 bis 2025, mit der Auflage, dass die Ergebnisse der Wirksamkeitsdialoge jährlich in den sozialräumlichen Gremien (FAK Nord, FAK Süd, FAK mobile Angebote), den Gremien der AG 78 vorgelegt und ausgewertet sowie mögliche Handlungsempfehlungen erarbeitet werden. Diese werden dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt und gegebenenfalls beschlossen.

 

Die notwendigen Mittel stehen im Deckungsring 'Kinder- und Jugendförderplan' zur Verfügung."