22.03.2021 - 5 3. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 22.03.2021
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Musische Bildung und Kulturbüro
- Bearbeitung:
- Sabine Bergforth
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
OB Schranz macht darauf aufmerksam, dass die Verwaltung auf die Anmerkungen aus der Sitzung des HFA am vergangenen Montag zur Einräumung einer Ausnahmeregelung hinsichtlich der Aufzeichnung des Musikschulunterrichts mit E-Mail vom 19.03.2021 eingegangen ist und begründet hat, warum sie an dem vorgeschlagenen Text festhalten möchte. Er stellt unwidersprochen fest, dass es keine weiteren Fragen zu der Vorlage gibt und lässt darüber abstimmen.
Beschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:
"Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - beschließt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt die als Anlage 1 beigefügte 3. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Städtische Musikschule Oberhausen vom 22.06.2015."
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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39,2 kB
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2
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63,4 kB
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