22.03.2021 - 13.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 31 - Teutob...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz teilt mit, dass der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss die Drucksache nach vollzogener Anhörung in der Bezirksvertretung Osterfeld mit großer Mehrheit gegen die Stimme der Gruppe BOB im Rat zustimmend vorberaten hat. Im Anschluss an einen Wortbeitrag von Stadtv. Bruckhoff lässt er über die Vorlage abstimmen.

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Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimme der Gruppe BOB im Rat folgenden Beschluss:

 

"1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt das Verfahrensgebiet zu vergrößern (siehe Punkt VI.).

 

Gesetzliche Grundlage: § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728).

2. Der Haupt- und Finanzausschuss erklärt sich auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 31 vom 06.02.2021 einverstanden und beschließt die öffentliche Auslegung nebst Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Begründung (Teil A) inkl. planungsbegleitenden Fachgutachten und Umweltbericht (Teil B).

Gesetzliche Grundlage: § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728).

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=5889&TOLFDNR=150127&selfaction=print