22.03.2021 - 13.4 Bebauungsplan Nr. 749 - Steinbrinkstraße -Aufst...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz führt aus, dass der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss die Drucksache nach vollzogener Anhörung in der Bezirksvertretung Sterkrade einstimmig zustimmend vorberaten hat. Wortbeiträge gibt es nicht, sodass er über die Vorlage abstimmen lassen kann.

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Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt,

 

a) die Aufstellung eines Bebauungsplans für das im Plan des Bereichs 5-1 - Stadtplanung - vom 05.02.2021 (Anlage 1) abgegrenzte und in der Begründung zu diesem Beschluss unter Punkt 1 beschriebene Gebiet (Bebauungsplan Nr. 749 - Steinbrinkstraße -);

Gesetzliche Grundlage: § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I, S. 1728).

b) die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung (14-tägige Darlegung der Planung ohne Bürgerversammlung).

Gesetzliche Grundlage:  § 3 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I, S. 1728), in Verbindung mit Ziffer 3.2 der vom Rat beschlossenen „Verfahrensgrundsätze für die vorgezogene Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung" der Stadt Oberhausen."

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Anlagen zur Vorlage