22.03.2021 - 11 Belegung von zweckgebundenen U3-Plätzen mit Ü3-...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

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Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt, dass Plätze, die einer Zweckbindung im Rahmen der U3-Investitionsprogramme unterliegen, vorrangig mit U3-Kindern zu belegen sind, ab dem Kindertageseinrichtungsjahr 2021/22 in begründeten Einzelfällen jedoch gem. § 55 Abs. 2 KiBiz Regelungen durch die örtliche Jugendhilfeplanung auch mit Ü-3 Kindern belegt werden können."

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=5889&TOLFDNR=150124&selfaction=print