22.03.2021 - 13.2 Fluchtlinienplan Nr. 286 - Liricher Straße -Bes...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz merkt an, dass der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss die Drucksache nach vollzogener Anhörung in der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen einstimmig zustimmend vorberaten hat. Wortbeiträge gibt es nicht, sodass er über die Vorlage abstimmen lassen kann.

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Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Haupt- und Finanzausschuss erklärt sich auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt mit der Aufhebung des Fluchtlinienplans Nr. 286 - Liricher Straße - (Rechtskraft: 06.04.1914) einverstanden und beschließt die öffentliche Auslegung des aufzuhebenden Fluchtlinienplans Nr. 286 nebst der Aufhebungsbegründung (einschließlich Umwelt-bericht) und dem Entwurf der Aufhebungssatzung.

 

 

Gesetzliche Grundlage: § 3 Abs. 2 i. V. mit § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I, S. 1728)."

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Anlagen zur Vorlage