22.03.2021 - 1 Eröffnung der Sitzung

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Beratung

OB Schranz eröffnet die 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) in der Wahlperiode 2020/2025, die heute erneut auf der Grundlage einer Delegierung im Sinne des § 60 (2) GO NRW anstelle einer Sitzung des Rates der Stadt stattfindet. Er begrüßt alle Anwesenden sowie die über „Webex“ zugeschalteten Zuhörerinnen und Zuhörer, unter ihnen den Vertreter der örtlichen Medien. Frau Erdas hat sich krankheitsbedingt entschuldigen lassen.

 

Der Ältestenrat hat sich in seiner Sitzung am 15.03.2021 auf die Übertragung des öffentlichen Teils dieser Sitzung mittels „Webex“ an die Ratsmitglieder, die an der heutigen Sitzung nicht als Mitglied teilnehmen können sowie die verpflichteten Mitarbeiter der Geschäftsstellen, die Mitarbeiter der Verwaltung und die Presse verständigt. Um dies zu ermöglichen, bedarf es einer vorherigen Einwilligungserklärung aller anwesenden Sitzungsteilnehmer. Auf dem Mitschnitt werden der Verwaltungsvorstand, das Rednerpult und die vorderen Reihen der politischen Vertreterinnen und Vertreter zu sehen sein. Besucher werden von der Aufnahme nicht erfasst. Ein Erklärungsvordruck wurde gemeinsam mit der Nachtragstagesordnung am 19.03.2021 übersandt.

 

OB Schranz stellt unwidersprochen fest, dass die anwesenden Mitglieder des HFA sowie die des Verwaltungsvorstandes eine Einverständniserklärung für die Übertragung des öffentlichen Teils dieser Sitzung abgegeben haben und niemand einer Übertragung widersprochen hat. Es kann also wie verabredet verfahren werden.

 

Vor Sitzungsbeginn weist OB Schranz vorsorglich auf die im Rahmen der Corona-Pandemie für diese Veranstaltung geltenden besonderen Regeln hin.

Auf der Grundlage des Erlasses des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 08.03.2021 diene die heutige Haupt- und Finanzausschusssitzung der Ausübung und dem Erhalt der von Artikel 28 Absatz 2 GG, sowie Artikel 78 Absatz 1 der Landesverfassung für das Land Nordrhein-Westfalen garantierten und zu gewährleistenden kommunalen Selbstverwaltung.

 

Sitzungen von rechtlich vorgesehenen Gremien der kommunalen Selbstverwaltung seien nach § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 a CoronaSchVO in der mit Wirkung vom 08.03.2021 erlassenen Fassung und unter Beachtung der Regelungen der §§ 2 bis 4a CoronaSchVO ohne besonderes Begründungserfordernis und ohne Teilnehmerbegrenzung zulässig und durchführbar.

 

Auch die weiteren Maßnahmen im Sinne der Corona-Schutzverordnung, wie Mindestabstand, das Tragen einer medizinischen Maske und Kontaktverfolgung, würden berücksichtigt.

 

Nachdem der nordrhein-westfälische Landtag am 27.01.2021 die epidemische Lage von landesweiter Tragweite für weitere zwei Monate festgestellt habe, hätten 42 Mitglieder des Rates der Stadt und damit mehr als die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit im Sinne des § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW erneut einer Delegierung der Entscheidungszuständigkeiten des Rates an den Haupt- und Finanzausschuss für die heutige Sitzung zugestimmt.

 

Damit könnten alle Angelegenheiten, für die eine Zuständigkeit des Rates (§ 41 GO NRW) besteht, durch den Haupt- und Finanzausschuss abschließend entschieden werden.

 

Es handle es sich um eine Sitzung, in der Entscheidungen des Haupt- und Finanzausschusses in eigener Zuständigkeit und solche an Stelle des Rates aufgrund der Delegierung herbeigeführt werden könnten.

 

Drucksachen, die bereits für die Ratssitzung vorbereitet worden waren und ausdrücklich eine Beschlussfassung durch den Rat vorsahen, seien vom Wortlaut her durch eine entsprechende Formulierung angepasst worden.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl anwesend ist. Anwesend sind 21 Mitglieder sowie der Oberbürgermeister. Der Ausschuss ist damit beschlussfähig.

Die Einladung ist den Mitgliedern am 12.03.2021 form- und fristgerecht zugeleitet worden.

Vorab übermittelt worden sind die Unterlagen zur Bauleitplanung.

 

Die in der Sitzung des HFA am 15.03.2021 gestellten Fragen zu den Tagesordnungspunkten 5/Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Städt. Musikschule, 6/IKF, Änderung des Gesellschaftervertrages und 14 3 /Kenntnisnahme der bewilligten üpl. und apl. Aufwendungen und Auszahlungen des Jahres 2020 wurden mit E-Mail vom 19.03.2021 beantwortet.

 

Die Tagesordnung kann gemäß § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW durch Beschluss des HFA - hier aufgrund der Delegierung im Sinne des § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW - erweitert werden, wenn es sich um Angelegenheiten handelt, die keinen Aufschub dulden oder von äußerster Dringlichkeit sind.

 

Auf dieser Grundlage wurde im nichtöffentlichen Teil die Drucksache mit der Nr. B/17/0516-01/Genehmigung einer Eilentscheidung über die Zustimmung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produktbereich 15 nachträglich auf die Tagesordnung genommen.

OB Schranz schlägt eine Beratung unter TOP II/5 (neu) vor. Die nachfolgenden TOP verschieben sich entsprechend.

Vor dem gleichen protokollarischen Hintergrund wurde in der vergangenen Sitzung des Jugendhilfeausschusses und des HFA folgende Vorlage für den nichtöffentlichen Teil angekündigt:

 

- B/17/0528-01/Vergabe der Beteiligung eines Trägers der freien Jugendhilfe an der Erledigung der Anderen Aufgabe nach § 52 SGB VIII, Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz (Jugendgerichtshilfe).

 

Hier schlägt OB Schranz eine Beratung unter TOP II/6 (neu) vor. Die nachfolgenden TOP verschieben sich entsprechend.

 

Am 15.03.2021 ist ein Antrag der LINKE.LISTE-Fraktion gem. § 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen mit der Drucksachen-Nr. A/17/0527-01 eingegangen. Am 19.03.2021 wurde der gleiche Antrag in einer Version 02 mit einer Ergänzung im Beschlussvorschlag nachgereicht. Diese ersetzt die Version 01. Vorgeschlagen wird, den Antrag unter TOP 15.15 (neu) zu beraten.

 

Am 18.03.2021 wurde zu den bereits vorhandenen Anträgen der „Seebrücke-Appell an den Rat der Stadt Oberhausen“ noch ein gemeinsamer Änderungsantrag der CDU-Fraktion, der Gruppe FDP und BOB im Rat mit der Drucksachen-Nr. A/17/0534-01 eingereicht. Damit liegen zu dem Ursprungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN und der LINKE.LISTE-Fraktion insgesamt drei Änderungsanträge vor. OB Schranz schlägt eine Beratung unter TOP 15.2.3 vor.

Stadtv. Gadde teilt für die Fraktion DIE GRÜNEN mit, dass diese ihren Antrag zur „Seebrücke“ zurückziehe.

OB Schranz macht deutlich, dass aufgrund der Rücknahme des Ursprungsantrags heute auch keine Abstimmung über die Änderungsanträge stattfinden werde.

Stadtv. Kempkes führt aus, dass der Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN unter TOP 15.1 aufgrund der Nutzung von Sternchen bei dem Wort „Bürger*innenbeteiligung“ Zweifel an der Zulässigkeit aufkommen lasse. Er beantragt, diesen Antrag von der Tagesordnung zu nehmen.

OB Schranz stellt fest, dass es sich dabei um einen Antrag nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt handle und lässt darüber abstimmen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - lehnt mit großer Mehrheit auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt mit den Stimmen der

CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, der Fraktion DIE GRÜNEN, der Stimme der LINKE.LISTE-Fraktion sowie der Gruppen FDP im Rat und BOB im Rat den Geschäftsordnungsantrag der AfD-Fraktion gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen auf Absetzung des TOP 15.1 von der Tagesordnung ab.

 

OB Schranz hält fest, dass der TOP 15.1 heute beraten werde, die TOP 15.2 bis 15.2.3 hingegen nicht. Er stellt anschließend fest, dass es keine weiteren Anregungen oder Einwendungen zur erweiterten Tagesordnung gibt.

 

Ort, Zeit und die ursprüngliche Tagesordnung der heutigen Sitzung sind im „Amtsblatt für die Stadt Oberhausen“ vom 17.03.2021 sowie im Ratsinformationsdienst unter ALLRIS Bürgerinfo öffentlich bekannt gemacht worden.