16.03.2021 - 4.2 Antrag der SPD-Fraktion gem. § 2 der Geschäftso...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

Der Vorsitzende Telli teilt mit, dass der Antrag im Sozialausschuss wie folgt geändert vorberaten wurde:

 

"Die Verwaltung wird gebeten, zum Thema Digitalisierung in Kooperation mit der VHS und den Quartiersbüros, ein Konzept für Schulungen für Seniorinnen und Senioren zu entwickeln und zeitnah umzusetzen. Neben dem Standort der VHS könnten die Schulungen unter anderem auch als externes Format in Seniorenheimen, Altenpflegeeinrichtungen oder in den Quartiersbüros stattfinden."

 

Frau Wolter kann dem so geänderten Antrag zustimmen.

 

Herr Gerritzen (Der Paritätische) teilt mit, dass der Paritätische in Kooperation mit der VHS einen Förderantrag für ein einjähriges Projekt gestellt hat. Das Ergebnis steht noch aus.

 

Frau Dr. Reisz bittet zu prüfen, ob in den Senioreneinrichtungen WLAN sowie Laptops zur Verfügung stehen. Diese sollten den Senioren kostenlos bereitgestellt werden.

 

Der Vorsitzende Telli erläutert, dass mit dem Antrag ein Rahmen für die Schulungen für Seniorinnen und Senioren geschaffen werden sollte. Die Umsetzung liegt im Kompetenzbereich der Verwaltung.

Frau Willing-Spielmann ergänzt, dass die Intention darin lag, Senior*innen zu helfen, mit ihrem Gerät umgehen zu können. Die Realisierung der Schulungen sollte dann in den Einrichtungen geprüft werden.

 

Herr Stahl fragt nach, ob gerade in Zeiten der Pandemie Möglichkeiten der digitalen Kommunikation für Senior*innen in den Einrichtungen geschaffen wurden.

Frau Wiesel führt hierzu aus, dass es seit April 2019 für alle Leistungsangebote nach dem Wohn- und Teilhabegesetz verpflichtend ist, in allen Individual- und Gemeinschaftsräumen die technischen Voraussetzungen für die Nutzung des Internets zu schaffen. Nach einer Umsetzungs- und Übergangsphase wird dies von der Heimaufsicht in den wiederkehrenden Prüfungen auf Funktionsfähigkeit geprüft. Die gesetzliche Anforderung ist vielerorts durch flächendeckendes WLAN umgesetzt.  Insbesondere in den Anfängen der Pandemie, in der auch ein Besuchsverbot für die Einrichtungen angeordnet wurde, haben viele Einrichtungen in Oberhausen über Fördermittel oder Spenden zusätzliche Tablets angeschafft, um den Bewohner*innen einen digitalen Besuch zu ermöglichen. Besuche waren auf Grundlage eines den besonderen Umständen angepassten Besuchskonzeptes seit dem Frühsommer 2020 in allen Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot wieder zu ermöglichen. Die Umsetzung wurde und wird von der Heimaufsicht/WTG-Behörde in den wiederkehrenden und anlassbezogenen Prüfungen überwacht.

Da alte Menschen (auch Menschen in Einrichtungen) oftmals finanziell nicht in der Lage sind, Smartphones zu erwerben, schlägt Herr Wrobel vor, über die Quartiersbüros alte Smartphones zu sammeln und den Senior*innen zur Verfügung zu stellen. Ggf. könnten auch Anbieter nach Auslaufmodellen oder ausgedienten Handys angesprochen werden.

Reduzieren

Beschluss

Der Seniorenbeirat berät die Drucksache A/17/0443-01 einstimmig positiv vor.

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=5886&TOLFDNR=149963&selfaction=print