15.03.2021 - 2.1 Entschädigungsforderungen der Galeria Karstadt ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Beig. Motschull berichtet über Schadenersatzforderungen der Galeria Karstadt Kaufhof GmbH gegen die Stadt Oberhausen in Höhe von 1,387 Mio. € aufgrund der in den Monaten März bis April 2020 angeordneten Schließung. Die Kläger gehen davon aus, dass diese Anordnung rechtswidrig war und stützen sich dabei auf eine Anspruchsgrundlage aus dem Ordnungsbehördengesetz. Würde sich diese Vorschrift als Anspruchsgrundlage bestätigen, greife keine Haftpflichtversicherung. Da die Stadt Oberhausen damals auf Weisung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales gehandelt hat, richtete sich die Forderung an das Ministerium. Dieses hat jedoch auf die Zuständigkeit der Kommunen verwiesen. In NRW sind auch andere Kommunen von der Problematik betroffen.

Am morgigen Dienstag werde es eine Videokonferenz mit dem Städtetag zu diesem Thema geben. Es bleibe abzuwarten, wie mit der Situation umzugehen sei.

Ergänzend dazu führt Beig. Motschull aus, dass in Oberhausen weitere Schadenersatzansprüche angemeldet wurden (Friseur, Hotelkette, Freizeitstudio und ein Musikunternehmen), die teilweise jedoch noch nicht begründet und deshalb ruhend gestellt worden seien.

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Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

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