15.03.2021 - 5 Internationale Kurzfilmtage Oberhausen gGmbH (I...

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Beratung

Frau Stadtv. Stehr macht auf zwei redaktionelle Anpassungsnotwendigkeiten aufmerksam und bittet zu erläutern, warum im Aufsichtsrat zukünftig auf die Vorberatung des Jahresabschlusses verzichtet werden könne.

OB Schranz dankt für die Hinweise und sagt eine Beantwortung bis zur Sitzung am kommenden Montag zu.

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Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - berät die Drucksache B/17/0471-01 unter Berücksichtigung der Anmerkungen zu den redaktionellen Anpassungen in den § § 11 k (Verzicht auf fällige...) und 12 (Bildungs- und Kulturausschusses) sowie zu § 14 Abs. 2 a) des Gesellschaftsvertrages (die Vorberatung des Jahresabschlusses wurde als Aufgabe des Aufsichtsrates gestrichen) ohne Votum vor.

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Anlagen zur Vorlage