15.03.2021 - 4 3. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung ...

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Beratung

Frau Stadtv. Stehr regt an, in § 3 Abs. 6 der Benutzungs- und Entgeltordnung eine Ausnahmeregelung für Aufzeichnungen vorzusehen.

OB Schranz hält eine Prüfung der Umsetzbarkeit dieses Vorschlages bis zur Beschlussfassung in der Sitzung am kommenden Montag für möglich.

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Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - berät die Drucksache B/17/0407-01 ohne Votum vor.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=5884&TOLFDNR=149864&selfaction=print