15.03.2021 - 1 Eröffnung der Sitzung

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Beratung

OB Schranz eröffnet die 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) in der Wahlperiode 2020/2025 und begrüßt alle Teilnehmer, einschließlich der Zuhörerinnen und Zuhörer im Saal London der LAH.

 

Einleitend macht er der Ordnung halber, wie zuletzt üblich, auf die im Rahmen der Corona-Pandemie für diese Veranstaltung geltenden besonderen Regeln aufmerksam:

Im Sinne des aktualisierten Erlasses des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 8. März 2021 diene die heutige Sitzung des HFA der Ausübung und dem Erhalt der von Artikel 28 Absatz 2 GG, sowie Artikel 78 Absatz 1 der Landesverfassung für das Land Nordrhein-Westfalen garantierten und zu gewährleistenden kommunalen Selbstverwaltung.

 

Sitzungen von rechtlich vorgesehenen Gremien der kommunalen Selbstverwaltung seien nach § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2a CoronaSchVO in der ab dem 08.03.2021 in Kraft getretenen Fassung und unter Beachtung der Regelungen der §§ 2 bis 4a CoronaSchVO ohne besonderes Begründungserfordernis und ohne Teilnehmerbegrenzung zulässig und durchführbar.

 

Auch die weiteren Maßnahmen im Sinne der Corona-Schutzverordnung, wie Mindestabstand, das Tragen einer medizinischen Maske und die Kontaktverfolgung, würden berücksichtigt.

 

Bezüglich der Anwesenheit der Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses gelte auch für diese Sitzung, dass eine tatsächliche, präventive Reduzierung der Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf das rechtlich erforderliche Maß wünschenswert sei. Zur Sicherstellung der Beschlussfähigkeit und Wiedergabe der Spiegelbildlichkeit des Rates sollten daher nach Absprache

 

 für die CDU-Fraktion vier,

 für die SPD-Fraktion vier,

 für die Fraktion DIE GRÜNEN zwei Mitglieder und für

 alle übrigen Fraktionen und Gruppen jeweils ein Mitglied

 

an der Sitzung teilnehmen. Auf diese Weise könne das Gesundheitsrisiko für alle so gering wie möglich gehalten und gleichzeitig die Wirksamkeit der zu fassenden Beschlüsse gewährleistet werden. Die Abstimmungen erfolgten nach dem Prinzip einer „Soll-Stärken-Vereinbarung".

 

Vorsorglich macht OB Schranz darauf aufmerksam, dass das Recht der einzelnen Mitglieder des HFA auf Teilnahme an der Sitzung nicht beschränkt werdenkönne und durch die vorstehenden Ausführungen nicht beschränkt werden solle.

 

Der HFA ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl anwesend sind. Anwesend sind mehr als die Hälfte der Ausschussmitglieder. Damit ist der Ausschuss beschlussfähig.

Die Einladung ist den Mitgliedern am 05.03.2021 form- und fristgerecht zugeleitet worden.

Zu TOP I/2 liegt für den öffentlichen Teil ein Berichtswunsch vor:

 

- Entschädigungsforderungen der Galeria Karstadt Kaufhof GmbH (TOP 2.1)

 Berichterstatter: Beig. Motschull

 

Zu II/1 „Berichte aus den Dezernaten mündlich" ist für den nichtöffentlichen Teil ein Bericht vorgesehen:

 

- Vergabeverfahren Jugendgerichtshilfe (TOP 1.1)

 (Berichterstatter: Beig. Schmidt)

 

Zu TOP I/3 „Sachstand Stadtentwicklungsprojekte" im öffentlichen Teil liegen folgende Berichtswünsche vor:

 

- Amazon-Ansiedlung in Oberhausen (3.1)

Berichterstatter: Herr Freers, Public Policy Manager Operations bei der Amazon Deutschland Services GmbH, der das Projekt per Video-Zuschaltung in der heutigen Sitzung vorstellen möchte.

 

- Entwicklung Stahlwerksgelände:

 Topgolf (TOP 3.2)

 Berichterstatter: Dez. Güldenzopf

 

- Antrag der LINKE.LISTE-Fraktion zum „Bauprojekt Altmarkt Jobcenter" (TOP 3.3)

 Berichterstatter: OB Schranz

 

Aufgrund der Video-Zuschaltung von Herrn Freers schlägt OB Schranz vor, mit TOP 3.1 zu beginnen und im Anschluss daran mit TOP 2 fortzufahren.

 

Die Drucksache mit der Nr. B/17/0511-01/Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung/Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen und außerplanmäßigen Haushaltsmitteln in verschiedenen Produktbereichen (TOP 10 der Einladung) werde auf die Sitzung des HFA am 22.03.2021 verschoben. Die nachfolgenden TOP verschöben sich entsprechend.

 

Die Gruppe FDP im Rat hat in der Sitzung des Sozialausschusses die Drucksache mit der Nr. A/17/0491-01/Änderungsantrag zum Antrag der SPD-Fraktion: Schulungen für Seniorinnen und Senioren für den gesamten Beratungsgang zurückgezogen. Der Änderungsantrag wird daher von der Tagesordnung genommen.

 

Nachdem der nordrhein-westfälische Landtag am 27.01.2021 die epidemische Lage von landesweiter Tragweite für weitere zwei Monate festgestellt hat und die Mitglieder des Rates der Stadt mit mehr als der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit im Sinne des § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW (insgesamt 42 Ja-Stimmen) erneut einer Delegierung der Entscheidungszuständigkeiten des Rates an den HFA für die Sitzung am 22.03.2021 zugestimmt haben, werden in der Sitzung am kommenden Montag alle Angelegenheiten, für die eine Zuständigkeit des Rates (§ 41 GO NRW) besteht, durch den HFA entschieden. Am 22.03.2021 tage der HFA im Gegensatz zur heutigen Sitzung allerdings in voller Stärke. Über weitere Einzelheiten (Übertragung via „Webex", Einverständniserklärung etc.) werde sich in der im Anschluss an den HFA stattfindenden Sitzung des Ältestenrates verständigt.

 

Nachdem feststehe, dass nächste Woche Montag erneut der HFA anstelle des Rates tagen werde, sei zu erwägen, ob in der heutigen Sitzung nur über die originären HFA-Angelegenheiten beraten und abgestimmt werden solle. Vorlagen, bei denen eine Vorberatung vorgesehen sei, könnten als formell vorberaten (ohne Votum) betrachtet werden. Die eigentliche Beratung könne sodann am kommenden Montag gemeinsam mit der Beschlussfassung erfolgen.

Über die TOP: 6, 10, 12.1, 12.2, 12.3 im öffentlichen Teil und die TOP 5, 6, 7, 9 bis 12 im nichtöffentlichen Teil müsse in jedem Fall eine Beratung und Beschlussfassung in der heutigen Sitzung erfolgen.

Eine Verständigung über eine Vorberatung ohne Votum könne für die TOP 4, 5, 7, 8, 9,13.1 im öffentlichen Teil und die TOP 2, 3, 4 und 8 im nichtöffentlichen Teil getroffen werden.

OB Schranz stellt fest, dass sich gegen das vorgeschlagene Verfahren kein Widerspruch erhebt.

 

Anregungen oder Einwendungen zur geänderten Tagesordnung gibt es nicht.

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