10.03.2021 - 6.5 Antrag der CDU-Fraktion / FDP im Rat gem. §2 de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Peters und Herr Bargatzky gehen kurz auf ihre Antragsbegründung für eine Geschwindigkeitsbegrenzung ein.

 

Frau Schadt wird diesem Antrag zustimmen und hofft, dass mittelbar bzw. unmittelbar weitere Geschwindigkeitsreduzierungen in diesem Quartier durchgeführt werden.

 

Anhand von Beispielen befürwortet Herr Karacelik dort auch eine Geschwindigkeitsreduzierung, die auch für den gesamten Innenstadtbereich geprüft werden sollte.

 

Herr Bezirksbürgermeister Stenkamp verweist auf den vorliegenden Antrag und auf den Arbeitskreis Nahmobilität.

 

Weitere Wortmeldungen zu den Tempo-30-Zonen im Innenstadtbereich erfolgen von  Herrn Bruckhoff und Herrn Peters.

 

Herr Beigeordneter Motschull geht kurz auf die Forderung der Deutschen Umwelthilfe auf die Einführung von Tempo-30-Zonen in allen Nebenstraßen ein. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone unterliegt bei Geschwindigkeitsverstößen der gerichtlichen Überprüfung. Herr Beigeordneter Motschull schlägt daher die Ergänzung des Beschlussvorschlages dahingehend vor, dass nach dem Wort "beauftragt" "unter der Beachtung der tatsächlichen und rechtlichen Belange" eingefügt wird.

 

Herr Bargatzky will seinen Antrag in der vorliegenden Form beibehalten, hat aber keine Einwände gegen die Aufnahme der Ergänzungswünsche des Herrn Beigeordneten Motschull zum Beschussvorschlag in die Niederschrift.

 

 

 

 

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Beschluss

Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Helmholtzstraße in Alt-Oberhausen im Bereich Havensteinstraße/Goebenstraße eine Streckengeschwindigkeit von Tempo 30 einzurichten.

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=5880&TOLFDNR=149905&selfaction=print