02.03.2021 - 2.2 Tätigkeitsbericht der Stadt Oberhausen gemäß § ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Frau Wiesel teilt ergänzend zum Tätigkeitsbericht mit, dass dieser aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe alle 2 Jahre der Aufsichtsbehörde vorgelegt wird. Es finden regelmäßig Regelüberprüfungen und Beratungen sowie anlassbezogene Prüfungen und Beratungen in Einrichtungen statt.

Frau Willing-Spielmann fällt auf, dass in 2020 deutlich weniger Regelüberprüfungen stattgefunden haben. Hierzu teilt Frau Wiesel mit, dass aufgrund der Corona Krise vom Ministerium angeordnet wurde, in den Monaten 03/2020 bis 06/2020 keine Überprüfungen durchzuführen. Hierdurch wurden 28 Prozent weniger Überprüfungen durchgeführt.

 

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Beschluss

Der Sozialausschuss nimmt die Drucksache M/17/0284-01 zur Kenntnis.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=5875&TOLFDNR=148966&selfaction=print