14.12.2020 - 50 Antrag zur Aufnahme der „Industriellen Kulturla...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz macht darauf aufmerksam, dass es im Rahmen der Vorberatungen im Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss sowie Kulturausschuss die Verständigung gab, die St. Antony-Hütte mit dem industriearchäologischen Park ebenfalls in die Tentativliste aufzunehmen.

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Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimme der AfD-Fraktion folgenden geänderten Beschluss:

 

"Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt folgende Punkte:

1) Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den Welterbe-Antrag des Landes NRW „Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet" grundsätzlich zu unterstützen.

2) Für die Tentativliste des Landes werden die folgenden, herausragenden Einzelobjekte auf Oberhausener Stadtgebiet gemeldet:

D 04 GHH Gasometer Oberhausen

D 05 GHH Hauptlagerhaus

D 06 GHH Werksgasthaus

G 1.1.1.1 Oberhausen Hbf., Empfangsgebäude

J 2.1 Siedlung Eisenheim

J 2.3 Siedlung Grafenbusch

D 07 St. Antony-Hütte /Industriearchäologischer Park

3)  Die detaillierten Auswirkungen einer Unterschutzstellung als UNESCO-Welterbe sind mit der Stiftung Industriedenkmalpflege weiter auszuhandeln und zu konkretisieren. Der Haupt- und Finanzausschuss behält sich eine abschließende Entscheidung über die aktive Mitwirkung vor. Hierfür sind die in der Begründung aufgeworfenen Fragestellungen (insbesondere mit Blick auf die interkommunalen Projekte) im Rahmen der weiteren Abstimmung zu klären.

Die Verwaltung wird aufgefordert, regelmäßig über den Fortgang des Projektes zu berichten."

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=5864&TOLFDNR=147108&selfaction=print