14.12.2020 - 34 Umsetzung des Finanzierungsprogrammes "Gute Sch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 34
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Mo., 14.12.2020
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Strategisches Immobilienmanagement
- Bearbeitung:
- Gabriele Günther
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:
"Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen:
1. die überplanmäßige Mittelbereitstellung für investive Leistungen wie folgt:
Investitionsnummer | Bezeichnung | Finanzposition | Bezeichnung | Betrag in EUR |
330003010000108 | GS 2020: Umbau Mensen GS | 7839.00 | Auszahlungen für Investitionsmaß-nahmen GS2020 | 268.975,00 |
2. die außerplanmäßige Mittelbereitstellung für investive Leistungen wie folgt:
Investitionsnummer | Bezeichnung | Finanzposition | Bezeichnung | Betrag in EUR |
330003010001010 | Umbau Mensen GS | 7851.10 | Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen OGM | 77.525,00 |
Deckungsvorschlag:
Die Deckung der überplanmäßigen Mittelbereitstellung erfolgt über das Programm „Gute Schule 2020“. Hierdurch erfolgt eine vollständige Refinanzierung dieser Investitionsausgaben über Investitionskredite im Rahmen der Finanzierungstätigkeit. Die Kredite wurden bereits unter der Finanzposition 6927.01 (Einzahlung aus Krediten Gute Schule 2020) vereinnahmt.
Die außerplanmäßige Mittelbereitstellung führt zu einer Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Investitionstätigkeit. Die unterjährige Kompensation wird im Rahmen der Investitionskonferenzen festgelegt."
