14.12.2020 - 51.2 Bebauungsplan Nr. 451 - Waldhuckstraße -(Beschl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz weist darauf hin, dass die Anhörung in der Bezirksvertretung Sterkrade vollzogen wurde und der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss die Drucksache gegen die Stimme der Gruppe BOB im Rat mit großer Mehrheit zustimmend vorberaten habe.

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Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimme der Gruppe BOB im Rat folgenden Beschluss:

 

"Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates folgenden Punkte:

 

1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt nach eingehender Abwägung

 

a) den Stellungnahmen zu IV.6, 14, 15, 20 - 22 und 24 stattzugeben;

b) den Stellungnahmen zu IV.1 - 5, 7 - 13, 16 - 19, 23 und 25 - 35 teilweise stattzugeben;

c) die Stellungnahmen zu V.B 1 - 3 zur Kenntnis zu nehmen.

 

Gesetzliche Grundlage:  § 3 Abs. 2, § 2 Abs. 3 und § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I, S. 1728).

 

2. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt ferner:

 

)          den Bebauungsplan Nr. 451 - Waldhuckstraße - in der Fassung vom 22.07.2019 (einschl. Ergänzung vom 26.10.2020) als Satzung;

 

Gesetzliche Grundlage: § 10 Abs. 1 i. V. mit § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I, S. 1728), und § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW.1994, S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14.04.2020 (GV.NRW.2020, S. 218b, ber. S. 304a).

 

)          die dem Bebauungsplan Nr. 451 beigefügte Begründung in der Fassung der Fortschreibung vom 26.10.2020 als Entscheidungsbegründung.

 

Gesetzliche Grundlage: § 9 Abs. 8 i. V. mit § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I, S. 1728)."

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Anlagen zur Vorlage