14.12.2020 - 8 4. Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz macht auch an dieser Stelle auf eine Anpassungsnotwendigkeit in der als Anlage 1 beigefügten 4. Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung aufgrund der Delegierung aufmerksam. Der Satz: „Der Rat der Stadt Oberhausen hat in seiner Sitzung vom 14.12.2020 die folgende Änderungssatzung beschlossen:" wird ersetzt durch folgenden Wortlaut:

 

"Der Haupt- und Finanzausschuss hat auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt in seiner Sitzung am 14.12.2020 die folgende Änderungssatzung beschlossen:"

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Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig unter Berücksichtigung einer redaktionellen Anpassung in der Anlage 1/ 4. Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung folgenden Beschluss:

 

"Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt die als Anlage 1 beigefügte 4. Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung vom 14.12.2015."

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Anlagen zur Vorlage