14.12.2020 - 7 Erlass der Abgabesatz-Satzung 2021 der Stadt Ob...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

OB Schranz macht auf eine Anpassungsnotwendigkeit in der Anlage 6 der Abgabesatz-Satzung 2021 aufmerksam, die sich auf der Grundlage der Delegierung ergeben hat. Die Anlage 6 beginnt mit dem Satz: "Der Rat der Stadt Oberhausen hat in seiner Sitzung vom 14.12.2020 folgende Satzung beschlossen:"

Richtigerweise muss es lauten: "Der Haupt- und Finanzausschuss hat auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt in seiner Sitzung am 14.12.2020 die Abgabesatz-Satzung 2021 der Stadt Oberhausen beschlossen."

OB Schranz macht darauf aufmerksam, dass sich Frau Wilts an der Beratung und Beschlussfassung des Erlasses der Abgabesatz-Satzung 2021 auf Grund persönlicher Befangenheit nicht beteiligt.

Reduzieren

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimme der AfD-Fraktion sowie bei Enthaltung des Mitglieds der LINKE.LISTE Fraktion unter Berücksichtigung einer redaktionellen Anpassung in der Anlage 6/ Abgabesatz-Satzung 2021 der Stadt Oberhausen bei Nichtbeteiligung von Frau Wilts folgenden Beschluss:

 

"Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt den Erlass der Abgabesatz-Satzung 2021 mit dem sich aus Anlage 6 ergebenden Wortlaut sowie die den Jahressätzen zugrundeliegenden Bedarfsberechnungen gemäß Anlagen 1 - 4."