14.12.2020 - 48 1. Straßen- und Wegekonzept der Stadt Oberhause...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 48
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Mo., 14.12.2020
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Angelika Böttcher
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates mit großer Mehrheit gegen die Stimme der LINKE.LISTE Fraktion und der Gruppe BOB im Rat folgenden Beschluss über die laufende Nummer 1:
"1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt das als Anlage 1 beigefügte Straßen- und Wegekonzept."
Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates mit großer Mehrheit gegen die Stimme der LINKE.LISTE Fraktion und der Gruppe BOB im Rat folgenden Beschluss über die laufende Nummer 2:
"2. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt das als Anlage 2 beigefügte Straßenbauprogramm 2021 der Stadt Oberhausen mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 5.250.000 EUR und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.750.000 EUR unter dem Vorbehalt der vom Rat noch zu beschließenden Haushaltssatzung 2021 bzw. des zu beschließenden Haushalts-/Finanzplans 2021ff.
2.1 Planungsleistungen für investive Straßenbaumaßnahmen 500.000 EUR
Finanzstelle 560012010101000 - Straßenbau Ing.
Finanzposition 785240 - AiB Tiefbau Ing. WBO
2.2. Straßenbauprogramm investive Baumaßnahmen
Finanzstelle 560012010190000 - Straßenbauprogramm 2.900.000 EUR
Gemeindestraßen
Finanzposition 785200 - AiB Tiefbaumaßnahmen
Verpflichtungsermächtigungen 2021
Kassenwirksam 2022 1.500.000 EUR
Finanzstelle 560112010190000 -Straßenbauprogramm
Kreisstraßen 700.000 EUR
Finanzposition 785200 - AiB Tiefbaumaßnahmen
Verpflichtungsermächtigungen 2021
Kassenwirksam 2022 250.000 EUR
Auszahlungen investiver Straßenbau gesamt 4.100.000 EUR
Verpflichtungsermächtigungen 2021 kassenwirksam 2022
gesamt 1.750.000 EUR
2.3 Planungsleistungen für konsumtive Straßenbau-
maßnahmen 150.000 EUR
Auftrag 560012010190 - Gemeindestraßen u. sonst.
öffentl. Verkehrsflächen
Kostenart 521145 - Aufwendungen für Straßenbauprogramm
Ing. Leistungen
2.4. Straßenbau für konsumtive Baumaßnahmen
Auftrag 560012010190 - Gemeindestraßen u. sonst. 700.000 EUR
öffentl. Verkehrsflächen
Auftrag 560112010104 - Kreisstraßen 200.000 EUR
Auftrag 560212010106 - Landesstraßen 100.000 EUR
Kostenart 521144 - Aufw. f. Straßenbauprogramm
Aufwendung konsumtiver Straßenbau gesamt 1.150.000 EUR
Gesamtbudget 2021 5.250.000 EUR."
Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates einstimmig folgenden Beschluss über die laufende Nummer 3:
"3. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt das als Anlage 3 beigefügte Kanalbauprogramm 2021 der WBO mit einem Gesamtvolumen für das Jahr 2021 in Höhe von 14.352.690 EUR (10.072.690 EUR für Kanalbaumaßnahmen, 4.280.000 EUR für Emscherumbaumaßnahmen) unter dem Vorbehalt der vom Rat noch zu beschließenden Haushaltssatzung 2021 bzw. des zu beschließenden Haushalts-/Finanzplans 2021ff."
Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates einstimmig folgenden Beschluss über die laufende Nummer 4:
"4. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Beauftragung der WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH,
4.1 Kanalbauprogramm investive Baumaßnahmen inkl.
Planungsleistungen 4.990.000 EUR
Investitionsnummer 560011030100000
Kanalbauprogramm
Finanzposition 785230
AiB Tiefbaumaßnahmen WBO
4.2 Kanalbauprogramm investive Baumaßnahmen 4.700.000 EUR
aus der Verpflichtungsermächtigung (VE) 2021
Kassenwirksam 2022
Investitionsnummer 560011030100000
Kanalbauprogramm
Finanzposition 785230
AiB Tiefbaumaßnahmen WBO
4.3 Kanalbauprogramm konsumtiv 382.690 EUR
Auftrag 110011030100
Abwasserbeseitigung
Kostenart 521190 260.000 EUR
Kostenart 521191 122.690 EUR
4.4. Emscherumbaumaßnahmen
Investitionsnummer 560011030100000 1.276.000 EUR
Kanalbauprogramm
Finanzposition 785200
AiB Tiefbaumaßnahmen
4.5 Emscherumbaumaßnahmen
aus der Verpflichtungsermächtigung (VE) 2021 1.920.000 EUR
Kassenwirksam 2022
Investitionsnummer 56001103010000
Kanalbauprogramm
Finanzposition 785200
AiB Tiefbaumaßnahmen WBO
Beauftragungsvolumen 2021 13.268.690 EUR."
Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates einstimmig folgenden Beschluss über die laufende Nummer 5:
"5. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt das als Anlage 4 beigefügte Beleuchtungsprogramm 2021 mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 2.450.000 EUR (investiv 734.000 EUR und konsumtiv 1.716.000 EUR) unter dem Vorbehalt der vom Rat noch zu beschließenden Haushaltssatzung 2021 bzw. des zu beschließenden Haushalts-/Finanzplans 2021ff.
Finanzstelle 560012010120000 - Straßenbeleuchtung, Finanzposition 785200 - AiB Tiefbaumaßnahmen - sowie Auftrag 560012010102 - Beleuchtung, Kostenart 522100 - Aufw. f. Unterhaltung Infrastrukturvermögen."
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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27,4 kB
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(wie Dokument)
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19,8 kB
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