14.12.2020 - 24 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung ge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 24
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Mo., 14.12.2020
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stadtplanung
- Bearbeitung:
- Sabine Lauterbach
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:
"Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt folgende von dem Oberbürgermeister Daniel Schranz und dem Ratsmitglied Werner Nakot am 26.10.2020 gemäß § 60 Abs. 3, Satz 2 Gemeindeordnung NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:
Weil es sich um den Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der Oberbürgermeister Daniel Schranz mit dem Ratsmitglied Werner Nakot gemäß § 60 Abs. 3, Satz 2 Gemeindeordnung NRW folgende Entscheidung:
Die Verwaltung erhält die Legitimation, der im Namen und auf Rechnung der Stadt Oberhausen tätigen OGM GmbH die Freigabe zur Beauftragung der nachfolgend genannten Fachplaner zur Erarbeitung der Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) für die IHK-Teilmaßnahme „Neubau des Multifunktionskomplexes der sozialen, stadtteilbezogenen Infrastruktur Osterfeld“ im Rahmen des Stadterneuerungsprojektes „Sozialer Zusammenhalt Oberhausen Osterfeld“ (vormals „Soziale Stadt Oberhausen Osterfeld“) zu erteilen.
Für die Projektabwicklung wurde aufgrund der Höhe der Planungskosten eine stufenweise Beauftragung der gesamtplanerischen Leistungen vertraglich zwischen den Vertragsparteien vereinbart. Die Beauftragung erfolgte demzufolge zunächst für die Stufe 1, die die gesamtplanerischen Leistungen der Leistungsphasen 2 (Vorplanung) bis 4 (Genehmigungsplanung) umfasst. Die nun anstehende Beauftragung der Stufe 2 umfasst vertragsgemäß die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung).
Die Leistungserbringung erfolgt durch die nachfolgend genannten Fachplaner mit einer Gesamtsumme (brutto) der Fachplanerhonorare in Höhe von 721.056,70 EUR wie folgt:
Architektur: Büro gernot schulz : architektur GmbH
Auftragssumme: 374.850,00 EUR
Tragwerksplanung: Büro Horz + Ladewig Ingenieurgesellschaft für Baukonstruktionen mbH
Auftragssumme: 126.199,50 EUR
Technische Gebäudeausrüstung: Büro DTF Ingenieure GmbH & Co. KG
Auftragssumme: 176.001,00 EUR
Freianlagenplanung: Büro KRAFT.RAUM
Auftragssumme: 31.868,20 EUR
Wärmeschutz: Büro ISRW Dr.-Ing. Klapdor GmbH
Auftragssumme: 3.689,00 EUR
Bauakustik: Büro ISRW Dr.-Ing. Klapdor GmbH
Auftragssumme: 4.760,00 EUR
Raumakustik: Büro ISRW Dr.-Ing. Klapdor GmbH
Auftragssumme: 3.689,00 EUR
Mittel für diese Auftragsvergabe stehen wie folgt in den Haushalten 2020 / 2021 zur Verfügung:
Teilmaßnahme „Errichtung Multifunktionskomplex Osterfeld - Neubau“
Finanzstelle 510009020106800
Produkt 090201
Finanzposition 785101 (Auszahlungen für Hochbaumaßnahme/Ingenieursleistungen)
Eine anteilige Refinanzierung nach Förderzusage des Bundes und des Landes NRW im Rahmen der Städtebauförderung ist, vorbehaltlich einer Förderzusage, in den Haushaltsjahren 2021 bis 2025 vorgesehen."
