14.12.2020 - 1 Eröffnung der Sitzung

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Beratung

OB Schranz eröffnet die 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses in der Wahlperiode 2020/2025 und begrüßt alle Anwesenden, darunter die in der Sitzung des Integrationsrates am 08.12.2020 erneut zur Vorsitzenden wiedergewählte Frau Erdas. Entschuldigt für die heutige Sitzung ist Herr Jehn.

 

Einleitend weist OB Schranz auch in dieser Sitzung auf die im Rahmen der Corona-Pandemie für diese Veranstaltung geltenden besonderen Regeln hin und insbesondere auf das bei kommunalen Gremiensitzungen seit dem 02.11.2020 verpflichtende Tragen einer Alltagsmaske, auch am Sitzplatz.

Diese könne nur aus „anderen Gründen (zum Beispiel Vortragstätigkeit, Redebeiträge mit Mindestabstand zu anderen Personen bei zulässigen Veranstaltungen)“ vorübergehend abgelegt werden.

 

Nachdem der nordrhein-westfälische Landtag am 27.11.2020 die epidemische Lage von landesweiter Tragweite für weitere zwei Monate festgestellt habe, haben die Mitglieder des Rates der Stadt mit mehr als der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit im Sinne des § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW (insgesamt 47 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen) erneut einer Delegierung der Entscheidungszuständigkeit des Rates an den Haupt- und Finanzausschuss für die heutige Sitzung zugestimmt.

Damit können alle Angelegenheiten, für die eine Zuständigkeit des Rates (§ 41 GO NRW) bestehe, durch den Hauptausschuss entschieden werden.

Sofern und soweit der Landtag Nordrhein-Westfalen die Dauer der vorstehend genannten Feststellung bis über den Jahreswechsel hinaus verlängere oder eine neue Feststellung im Sinne des § 11 IfSBG-NRW beschließe, sei das Verfahren zur Herbeiführung der Zustimmung der Mitglieder des Rates der Stadt Oberhausen zur Delegierung im Sinne des § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW erneut durchzuführen.

 

Es handele es sich um eine Sitzung, in der Entscheidungen des Haupt- und Finanzausschusses in eigener Zuständigkeit und solche an Stelle des Rates aufgrund der Delegierung herbeigeführt werden.

 

Drucksachen, die bereits für die Ratssitzung vorbereitet und ausdrücklich eine Beschlussfassung durch den Rat vorsahen, seien vom Wortlaut her angepasst worden.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl anwesend ist. Anwesend sind 22 Mitglieder. Der Ausschuss ist beschlussfähig.

Die Einladung ist den Mitgliedern am 04.12.2020 form- und fristgerecht zugeleitet worden.

 

In der Sitzung des Ältestenrates am 07.12.2020 wurde auf die verspätete Freigabe und den Versand folgender Drucksache im öffentlichen Teil hingewiesen:

- B/17/0230-01 SBO Servicebetriebe Oberhausen hier: Wirtschaftsplan 2021, vorgesehen unter TOP 13.

 

Ebenfalls in der Sitzung des Ältestenrates besprochen wurde der Nachversand der Drucksachen B/17/0235-01 /Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Produktbereich 15 / Wirtschaft und Tourismus unter dem ursprünglichen TOP 30 im öffentlichen und B/17/0204-01/OGM Oberhausener Gebäudemanagement GmbH Umstrukturierung zum Eigenbetrieb SBO Servicebetriebe Oberhausen hier: Übernahme des beweglichen Anlagevermögens unter dem ursprünglichen TOP 2 im nichtöffentlichen Teil. Für diese beiden Drucksachen hat sich zwischenzeitlich herausgestellt, dass sie für die heutige Sitzung entbehrlich seien. Eine Prüfung des Sachverhalts habe ergeben, dass aktuell der Erwerb des für den Eigenbetrieb SBO betriebsnotwendigen beweglichen Anlagevermögens von der OGM durch die Stadt trotz des Umsatzsteuervorteils unwirtschaftlich wäre. Den Mitgliedern des Ältestenrates ging diesbezüglich eine schriftliche Information zu. Die nachfolgenden TOP verschieben sich entsprechend.

 

In der letzten Ältestenratssitzung hat darüber hinaus Herr Beig. Motschull um Verständnis für eine verspätete Freigabe der Drucksache B/17/0220-01/1. Bereitstellung eines außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungsbudget für die Baumaßnahme „Brücke Vestische Straße“ 2. Auftragsvergabe Sanierung des Brückenbelages auf der Fuß- und Radwegbrücke Vestische Straße in Oberhausen (TOP 26) im nichtöffentlichen Teil gebeten.

 

Zur besseren Nachvollziehbarkeit der vorgenommenen Änderungen bei den Gesellschaftsverträgen von PBO und OVP wurde als Ergänzung zur Drucksache B/17/0212-01 (TOP 16) eine separate Anlage angefügt, in der die Änderungen kenntlich gemacht worden sind.

 

In der Sitzung des Schulausschusses am 10.12.2020 habe die Fraktion DIE GRÜNEN nach einer ausführlichen Berichterstattung durch Herrn Beig. Schmidt ihren Antrag zu den Luftreinigungsfiltern in Klassenzimmern und Schnelltests an Schulen, die Drucksache A/16/0221-01, zurückgezogen. Das wurde auch für die heutige Sitzung so kommuniziert, sodass der TOP 53.1 damit entfalle. Alle weiteren TOP verschieben sich entsprechend.

 

Die Tagesordnung kann gemäß § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW durch Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses - hier aufgrund der Delegierung im Sinne des § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW - erweitert werden, wenn es sich um Angelegenheiten handelt, die keinen Aufschub dulden oder von äußerster Dringlichkeit sind. Vor diesem Hintergrund wurde am 08.12.2020 die Drucksache B/17/0236-01/Zustimmung zu Leistungen von üpl. Aufwendungen beim Deckungsring Personal im Ergebnisplan 2020 neu ins Ratsinformationssystem eingestellt. OB Schranz schlägt eine Beratung unter TOP 28 vor. Die nachfolgenden TOP verschieben sich entsprechend.

 

An dieser Stelle beantragt Frau Stadtv. Opitz, die Reihenfolge der ursrünglich in der Tagesordnung vorgesehenen TOP 48 - 48.3 sowie 52.1 aufgrund der pandemischen Lage gemäß § 2 Abs. 4 der GeschO zu verändern und sie unter TOP 2 und 3 zu behandeln.

Frau Stadtv. Stehr hält es grundsätzlich der Fairness halber anderen Antragstellern gegenüber für angebracht, den TOP an der Stelle zu belassen. Allerdings gehe sie davon aus, dass es zu dem TOP 48 aufgrund der Vorberatungen in vorherigen Gremien und der pandemischen Lage heute keine Vorberatung, sondern nur noch eine Beschlussfassung gebe.

Stadtv. Karacelik befürwortet ebenfalls eine Beratung unter TOP 2 und 3.

Nachdem OB Schranz festgestellt hat, dass eine Veränderung der Reihenfolge für genannten TOP ausschließlich der pandemischen Lage geschuldet sei, lässt er darüber abstimmen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - stimmt einstimmig einer Beratung der TOP 48 - 48.3 unter TOP 2 - 2.3 (neu) und des TOP 52, 52.1 unter TOP 3, 3.1 (neu) zu.

 

OB Schranz stellt fest, dass es keine weiteren Anregungen oder Einwendungen zur geänderten Tagesordnung gibt

 

Abschließend stellt OB Schranz fest, dass Ort, Zeit und die ursprüngliche Tagesordnung der heutigen Sitzung im „Amtsblatt für die Stadt Oberhausen“ vom 09.12.2020 sowie im Ratsinformationsdienst unter ALLRIS Bürgerinfo öffentlich bekannt gemacht worden sind.

 

Vor Eintritt in die Tagesordnung macht er auf einen kleinen Gruß zu Weihnachten aufmerksam, den die Mitglieder auf ihren Tischen vorfinden.

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=5864&TOLFDNR=147011&selfaction=print