01.02.2021 - 1 Eröffnung der Sitzung

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Beratung

OB Schranz eröffnet die 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses in der Wahlperiode 2020/2025 und begrüßt alle Anwesenden, unter ihnen die Vorsitzende des Integrationsrates, Frau Erdas.

 

Einleitend weist er der Ordnung halber auf die im Rahmen der Corona-Pandemie für diese Veranstaltung geltenden besonderen Regeln hin:

Im Sinne des Erlasses des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 11. Januar 2021 dient die heutige Haupt- und Finanzausschusssitzung der Ausübung und dem Erhalt der von Artikel 28 Absatz 2 GG, sowie Artikel 78 Absatz 1 der Landesverfassung für das Land Nordrhein-Westfalen garantierten und zu gewährleistenden kommunalen Selbstverwaltung.

 

Damit diene sie der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und sei nach § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 CoronaSchVO in der Fassung vom 07.01.2021, gültig ab dem 11.01.2021 ohne Beschränkung der Teilnehmerzahl und unter Beachtung der Regelungen der §§ 2 bis 4a CoronaSchVO zulässig und durchführbar, soweit sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht auf einen Zeitraum nach dem 14.02.2021 verlegt werden könne. Das habe alle Sitzungen der Ausschüsse und Bezirksvertretungen betroffen, die zum Zwecke der Vorberatung des Haushaltssanierungsplans und des Haushalts 2021 im Januar 2021 getagt hätten, weil die Anzeige der Haushaltsatzung und die Vorlage des Haushaltssanierungsplans bis spätestens zum 31.03.2021 bei der Bezirksregierung Düsseldorf erfolgen müsse.

 

Grundsätzlich gelte bei zulässigen Veranstaltungen im Sinne des § 13 und damit auch bei kommunalen Gremiensitzungen bis auf Weiteres die Verpflichtung zum Tragen einer Maske, auch am Sitzplatz.

Die Maske könne nur aus „anderen Gründen (zum Beispiel Vortragstätigkeit, Redebeiträge mit Mindestabstand zu anderen Personen bei zulässigen Veranstaltungen)“ vorübergehend abgelegt werden.

Eine Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 11 CoronaSchVO bestehe für diese Veranstaltung nicht.

 

Der Mindestabstand von 1,5 Metern zu allen anderen Personen im öffentlichen Raum sei grundsätzlich einzuhalten. Zur Kontaktverfolgung müssten die Daten der Sitzungsteilnehmer gemäß § 4 a Abs. 2 Nr. 7 der CoronaSchVO erfasst werden. Beim Verzicht auf den Mindestabstand habe die Dokumentation die Sitzordnung einzuschließen (§ 4 a Abs. 3)

 

Für die Mitglieder des HFA werde die Kontaktverfolgung durch die Teilnehmerliste und den Sitzplan sichergestellt. Für Zuhörer und Gäste gelte, dass Name, Adresse und Telefonnummer sowie - sofern es sich um wechselnde Personenkreise handelt - Zeitraum des Aufenthalts beziehungsweise Zeitpunkt von An- und Abreise schriftlich erfasst und diese Daten für vier Wochen aufzubewahren seien.

 

Die Garderobenanlagen blieben geschlossen.

 

Das Haus sei mit einem Wegeleitsystem ausgestattet worden. Tische, Stühle, Türklinken etc. seien desinfiziert. Desinfektionsspender befänden sich am Eingang, vor den Toiletten und vor dem Saal.

Während der heutigen Haupt- und Finanzausschusssitzung stünden keine Getränke zur Verfügung.

 

Bezüglich der Anwesenheit der Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses sei in der Sitzung des Ältestenrates am 25.01.2021 festgehalten worden, dass eine tatsächliche, präventive Reduzierung der Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf das rechtlich erforderliche Maß wünschenswert wäre. Zur Sicherstellung der Beschlussfähigkeit und Wiedergabe der Spiegelbildlichkeit des Rates sollten daher möglichst nach Absprache

 

 für die CDU-Fraktion vier,

 für die SPD-Fraktion vier

 für die Fraktion DIE GRÜNEN zwei Mitglieder und für

 für alle übrigen Fraktionen und Gruppen jeweils ein Mitglied

 

an der Sitzung teilnehmen. Auf diese Weise könne das Gesundheitsrisiko für alle so gering wie möglich gehalten und gleichzeitig die Wirksamkeit der zu fassenden Beschlüsse gewährleistet werden. Die Abstimmungen erfolgten gemäß der Absprache im Ältestenrat vom 25.01.2021 nach dem Prinzip einer „Soll-Stärken-Vereinbarung“.

Vorsorglich weist OB Schranz an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass das auf die Teilnahme an der Sitzung gerichtete Recht der einzelnen Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses nicht beschränkt werden könne und durch die vorstehenden Ausführungen nicht beschränkt werden solle: eine tatsächliche Begrenzung des Kreises der Sitzungsteilnehmerinnen und  -teilnehmer sei jedoch angesichts der gegenwärtigen Situation gleichwohl geboten.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl anwesend ist. Zu den Mitgliedern gehören gemäß § 58 Abs. 3 GO NRW 21 Ratsmitglieder und der Oberbürgermeister. Anwesend sind mehr als die Hälfte der Ausschussmitglieder. Damit ist der Ausschuss beschlussfähig.

 

Die Einladung ist den Mitgliedern am 22.01.2021 form- und fristgerecht zugeleitet worden.

 

Nachdem der nordrhein-westfälische Landtag am 27.01.2021 die epidemische Lage von landesweiter Tragweite für weitere zwei Monate festgestellt hat und die Mitglieder des Rates der Stadt mit mehr als der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit im Sinne des § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW (insgesamt 44 Ja-Stimmen (2/3 = 40)) erneut einer Delegierung der Entscheidungszuständigkeiten des Rates an den Haupt- und Finanzausschuss für die Sitzung am 08.02.2021 zugestimmt haben, werden in der Sitzung am kommenden Montag alle Angelegenheiten, für die eine Zuständigkeit des Rates (§ 41 GO NRW) besteht, durch den Haupt- und Finanzausschuss entschieden. Im Gegensatz zur heutigen Sitzung tagt der HFA am 08.02.2021 gemäß der Verabredung im Ältestenrat am 25.01.2021 in voller Stärke.

 

OB Schranz macht darauf aufmerksam, dass der HFA gemäß § 59 GO NRW i. V. m. Ziff. 1.1.6 der Anlage 1 der Zuständigkeitsordnung die Haushaltssatzung der Gemeinde vorbereitet und die für die Ausführung des Haushaltsplans erforderlichen Entscheidungen trifft. Dazu gehört, dass der HFA über den Haushaltssanierungsplan, die laufenden Haushaltssanierungsmaßnahmen und den Haushaltsplan abschließend vorberät.

 

Vor diesem Hintergrund finde in der heutigen Sitzung des HFA die abschließende Vorberatung über den Haushaltssanierungsplan, die Anträge zum Haushalt, den Haushaltsplan sowie der Haushaltssatzung statt. Der Bereich Finanzen werde daraufhin in der Woche bis zur Sitzung des HFA am 08.02.2021 alle notwendigen Vorbereitungen treffen, sodass einer Beschlussfassung dann nichts mehr im Wege stehe.

 

In diesem Zusammenhang macht OB Schranz darauf aufmerksam, dass in Zeile 628 ff. der Drucksachen-Nr. B/17/0279-01/Haushaltssanierungsplan 2021 ff. (TOP 5.1) ergänzende Informationen aufgenommen wurden, die auch bereits in Allris hinterlegt sind.

 

Die Tagesordnung wurde im öffentlichen (ö) sowie nichtöffentlichen Teil (nö.) ergänzt durch die im HFA üblichen TOP 2 ö. bzw. 1 nö.: Berichte aus den Dezernaten (mündlich) und den TOP Sachstand Stadtentwicklungsprojekte (TOP 3) im öffentlichen Teil, auch wenn es aktuell keine Berichtswünsche gibt. Die nachfolgenden TOP verschieben sich daraufhin im öffentlichen wie nichtöffentlichen Teil entsprechend.

 

Die Drucksachen-Nr. B/17/0240-01/Deckenerneuerung Grenzstraße von Mülheimer Straße bis Alstadener Straße. Nachtragsvereinbarung Nr. 1 im nichtöffentlichen Teil, die Gegenstand der Einladung unter TOP 12 war, wurde von der Verwaltung zurückgezogen. Sie wird im nächsten Beratungsgang behandelt. Alle nachfolgenden TOP verschieben sich entsprechend.

 

Für die heutige Sitzung ist am 22.01.2021 ein Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN zum Antrag der LINKE.LISTE-Fraktion mit der Drucksachen-Nr. A/17/0371-01/Schaffung eines eigenen Haushaltsetat für Fuß- und Radwege eingegangen. OB Schranz schlägt eine Beratung unter TOP 5.3.3 neu vor.

 

Am 25.01.2021 ist zum selben Thema ein Ergänzungsantrag der Gruppe BOB im Rat mit der Drucksachen-Nr. A/17/0377-01 eingegangen. Hier schlägt OB Schranz eine Beratung unter TOP 5.3.4 neu vor.

 

Bereits am 22.01.2021 ist ein gemeinsamer Änderungsantrag der CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion DIE GRÜNEN und LINKE.LISTE-Fraktion zum Haushalt mit der Drucksachen-Nr. A/17/0370-01/Erhöhung des Haushaltsetats der Frauenberatungsstelle Oberhausen eingereicht worden. OB Schranz schlägt eine Beratung unter TOP 5.3.10 neu vor.

 

Am 25.01.2021 eingegangen ist zum TOP 5.3.8 eine modifizierte Version des Antrags der CDU-Fraktion zur Entwicklung einer fördermittelunabhängigen Smart City-Strategie mit der Drucksachen-Nr. A/17/0321-02; sie wird dem HFA heute nach einer weiteren Anpassung in der Version 03 vorgelegt.

 

Außerdem ist am 25.01.2021 ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion mit der Drucksachen-Nr. A/17/0372-01/Anpassung des Haushaltsansatzes für die Aufstellung und Unterhalterhaltung von Hundekotbeutelspendern eingegangen. Der Vorschlag ist, diesen unter TOP 5.3.11 neu zu beraten.

 

Am 28 01 2021 ist die  Drucksachen-Nr. B/17/0380-01/3. Veränderungsnachweisung zum Entwurf des Haushaltes 2021 im Ratsinformationssystem freigegeben worden. OB Schranz schlägt eine Beratung unter TOP 5.5 neu vor. Der nachfolgende TOP verschiebt sich entsprechend.

 

Soeben eingegangen ist noch ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion mit der  Drucksachen-Nr. A/17/0384-01/Bereitstellung von Mitteln für die Unterstützung eines Wasserstoff-Campus in Oberhausen. OB Schranz schlägt eine Beratung unter TOP 5.3.12 neu vor. Der Antrag wurde kurzfristig ins Ratsinformationssystem eingepflegt und kann in der Druckfassung zur Verfügung gestellt werden.

 

Bevor OB Schranz feststellt, dass es keine Anregungen oder Einwendungen zur erweiterten Tagesordnung gibt, teilt Frau Stadtv. Bongers mit, die  Drucksachen-Nr. A/17/0365-01 unter TOP 5.3.2 für den Beratungsgang zurückziehen zu wollen.