26.01.2021 - 7.1 Antrag der SPD-Fraktion gemäß § 2 der Geschäfts...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Die in dem Antrag aufgeworfenen Fragen werden von Herrn Güldenzopf wie folgt beantwortet:

 

zu 1.:

Geschaltet wurden die Anzeigen durch das Stadtteilbüro Brückenschlag in Abstimmung mit der Verwaltung.

 

zu 2.:

Die Bezahlung erfolgte aus dem Budget Öffentlichkeitsarbeit, Städtebaufördermaßnahme Brückenschlag, Haushaltsposition 510009020172, Sachkonto 529152.

 

zu 3.:

Zwei Anzeigen kosten jeweils 1.500 EUR (netto).

 

zu 4.:

Es handelt sich um eine durch den vorliegenden Förderbescheid gedeckte finanzielle Verausgabung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit.

 

zu 5.:

Bei den Anzeigen handelt es sich um eine zielgerichtete Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, um die Erfolge im Rahmen des Verfügungsfonds zu kommunizieren und so weitere Antragsteller/innen für das Förderprogramm zu gewinnen. Nach ersten Feedbacks hat die Anzeigenseite den gewünschten Erfolg gebracht, weil das Stadtteilbüro von einigen Bürgern/innen positiv darauf angesprochen wurde.

 

zu 6.:

Dass die Anzeige im Rahmen einer Notausgabe von der Funke Medien Gruppe platziert wurde, war dem Auftraggeber nicht bekannt. Es ist anzunehmen, dass dies die Folge des Hackerangriffs zwischen den Jahren auf die Funke Medien Gruppe gewesen ist. Der Auftraggeber hatte auf die großräumige Verbreitung der Anzeige keinen Einfluss. Weitere Kosten für die (vom Auftraggeber nicht vorgesehene ruhrgebietsweite Veröffentlichung) sind hierdurch nicht entstanden.

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Beschluss

Beratungsergebnis:

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

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