Der Vorsitzende verpflichtet die anwesenden Bürgermitglieder durch Verlesung der Verpflichtungsformel. Die anwesenden Bürgermitglieder unterzeichnen eine persönliche Verpflichtungserklärung, die durch die Schriftführerin dem Fachbereich 0-1-20/Ratsangelegenheiten zugeleitet wird.