10.12.2020 - 2 Verpflichtung der Bürgermitglieder

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Beratung

Der Vorsitzende verpflichtet die anwesenden Bürgermitglieder durch Verlesung der Verpflichtungsformel. Die anwesenden Bürgermitglieder unterzeichnen eine persönliche Verpflichtungserklärung, die durch die Schriftführerin dem Fachbereich 0-1-20/Ratsangelegenheiten zugeleitet wird.