03.12.2020 - 5 Naturschutzrechtliche Befreiung gemäß § 67 BNat...

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Beratung

Herr Dreschmann verweist auf die vorliegende Beschlussvorlage und steht für Fragen zur Verfügung.

 

Herr Filarsky bittet um Mitteilung, ob die Fällung des Silberahorns durch entsprechende Rückschnittarbeiten nicht verhindert werden kann. Herr Dreschmann weist auf das vorliegende umfangreiche Gutachten des Sachverständigen hin. Die Standsicherheit des Baumes kann im Zusammenhang mit der Sanierung der Stützmauer nicht gewährleistet werden. Aufgrund des hohen Besucherverkehrs (Treppenaufgang unmittelbar neben dem Stamm) ist die Fällung aus Verkehrssicherungsgründen zwingend erforderlich.

 

Frau Schiemanowski schlägt als Ersatzpflanzungen insektenfreundliche Arten

(z. B. Silberahorn und Linde) vor.

 

Der Naturschutzbeirat stimmt der Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung für die Sanierung einer historischen Stützmauer zum Vorplatz der Burg Vondern mit 12 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung zu und nimmt sein Widerspruchsrecht gem. § 75 Abs. 1 LNatSchG NRW nicht wahr.

 

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Anlagen zur Vorlage